Eine Bilanz: 600 Stunden Hypo-U-Ausschuss

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Der erste Untersuchungsausschuss nach der neuen Geschäftsordnung zeigte ein Versagen der Kärntner Landespolitik und Fehler der Finanzminister auf.

Hypo-Aufsichtsratschef Johannes Ditz war am Dienstag der 124. Zeuge in der 77. Sitzung des U-Ausschusses. Insgesamt 600 Stunden wurde verhandelt. Ein Resümee.

1 Wie teuer kommt die Hypo die Steuerzahler letztlich?

Das lässt sich erst dann genau sagen, wenn die Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta in einigen Jahren ihre letzten Assets verkauft hat. Die Statistik Austria schätzt die Kosten auf 12,5 Mrd. Euro. Bisher hat die Bank 4,4 Mrd. Euro an direkten Kapitalspritzen bekommen, 1,23 Mrd. Euro kostete der Vergleich mit der BayernLB.

2 Was hat der U-Ausschuss an Neuem herausgefunden?

Die großen Sensationen blieben aus – auch weil das Hypo-Debakel schon vom Rechnungshof und von der Griss-Kommission eingehend untersucht wurde. Aber die Zeugenaussagen brachten ein Sittenbild der Bank, der Kärntner Politik, der staatlichen Bankenaufsicht und des Finanzministeriums und viele neue Facetten zum Debakel um die Kärntner Landesbank.

3 Wo sind die entscheidenden Fehler passiert?

Auf vielen Ebenen. Zunächst in Kärnten selbst: Dass die Landespolitik der Bank eine unbegrenzte Haftung gewährt hat, ist schon bedenklich. Viel schlimmer war aber die Nichtwahrnehmung der Rechte als Eigentümer und Haftungsgeber: Das Geschäftsmodell der Hypo lief darauf hinaus, mit billigem Landesgeld und unzureichendem Risikomanagement Geschäfte in einer Region zu machen, in der besondere Vorsicht angebracht gewesen wäre. Dass das Land dabei einfach zugeschaut hat, ist wohl der Hauptgrund für das Entstehen des Hypo-Debakels. Auch Finanzmarktaufsicht und Nationalbank haben sich in der Phase nicht mit Ruhm bekleckert. Man wusste um die Probleme der Bank, hat aber nichts dagegen unternommen.

4 Hätte es Alternativen zur Verstaatlichung gegeben?

Da hat der U-Ausschuss gezeigt: Echte Alternativen gab es nicht. Vor allem im damaligen Umfeld der Wirtschaftskrise hätte die einzige Alternative, die Bankenpleite, unabsehbare volkswirtschaftliche Folgen nach sich ziehen können. Wohl aber hat der damalige Finanzminister, Josef Pröll, in der Verhandlung einen entscheidenden Fehler gemacht, als er auf Gewährleistungsansprüche für die Richtigkeit der Bilanz verzichtete.

5 Haben die Finanzminister Fehler gemacht?

Der Hauptfehler war der Versuch, die „Leiche Hypo“ nach der Verstaatlichung wiederzubeleben. Spätestens im Jahr nach der Verstaatlichung, als das neue Management erkannte, in welch katastrophalem Zustand die Bank tatsächlich war, hätte die Politik die Notbremse ziehen und die Abwicklung der Bank in die Wege leiten müssen. Das wurde dann erst 2013 unter Druck der EU-Kommission unter wesentlich schwierigeren Bedingungen angegangen.

6 Wie funktioniert der U-Ausschuss unter neuen Regeln?

Manches hat sich bewährt. Zum Beispiel, dass die Nationalratspräsidentin selbst den Vorsitz führt. Sie macht das zwar im Wesentlichen nicht anders als ihre Vorgänger, die Vorsitzführung ist damit aber nicht mehr Streitthema unter den Fraktionen. Ebenfalls bewährt hat sich die Einschaltung des Verfassungsgerichtshofs: Der hat die Unsitte der Aktenschwärzungen abgestellt. Auch der Verfahrensrichter hat zur Beruhigung der Debatten beigetragen. Die Art der Befragung hat sich gegenüber früheren U-Ausschüssen kaum geändert: Je nach Akteur ist der Ton sachlich bis untergriffig. Der U-Ausschuss ist genauso viel oder wenig „Tribunal“ wie in früheren Zeiten. Verbesserungsbedarf herrscht vor allem im organisatorischen Bereich: Viele Zeugen wären nicht notwendig gewesen, und in vielen Fällen hätte auch eine wesentlich kürzere Befragungszeit ausgereicht.

7 Wie geht es jetzt mit dem Untersuchungsausschuss weiter?

Verfahrensrichter Walter Pilgermair schreibt jetzt bis zum 23. August einen Schlussbericht, den die Fraktionen dann noch mit Anmerkungen versehen können. Am 12. Oktober wird sich der Nationalrat damit befassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.06.2016)

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