Rupprechter will weniger Regulierung

PK ANL. MILCHDIALOG: RUPPRECHTER
PK ANL. MILCHDIALOG: RUPPRECHTERAPA/HELMUT FOHRINGER
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Das Ziel: kürzere Verfahren, einfachere Bewilligungen.

Wien. Einer Behörde, die für den Forst zuständig ist, sollte das Durchforsten ihres Dschungels an Regeln eigentlich nicht schwerfallen. Das Landwirtschafts- und Umweltministerium hat es versucht. Eine von Minister Andrä Rupprechter eingesetzte Kommission präsentierte am Freitag ihre Empfehlungen, bis Jahresende soll das Gesetz dazu verabschiedet sein. Einige Erleichterungen: Wer heute etwa einen Supermarkt mit einem Parkplatz baut, braucht für Letzteren eine eigene wasserrechtliche Bewilligung. Der Hintergrund: Versickerndes Regenwasser soll nicht Fundamente des Gebäudes beschädigen. Das ist aber schon durch das Baurecht gesichert. Die Baubewilligung soll daher künftig genügen. Insgesamt plant man, im Wasserrecht rund 2500 Verfahren einzusparen oder stark zu vereinfachen. Kapitalgesellschaften, die gefährliche Stoffe entsorgen, brauchen bisher einen eigenen abfallrechtlichen Geschäftsführer. Künftig soll der gewerberechtliche Geschäftsführer genügen. Dieser müsse ja zum Beispiel auch beim Arbeitsrecht dafür sorgen, dass die entsprechenden Regeln eingehalten werden. Dass man für Waldrodungen eine Bewilligung braucht, soll künftig erst ab einer geschlägerten Fläche von 3000 m2 gelten (statt bisher ab 1000 m2). Die Staatsprüfung für Förster soll bald der Vergangenheit angehören. Sie ist bisher Voraussetzung dafür, einen größeren Forstbetrieb leiten zu dürfen. Wer als Absolvent der Forst-HTL oder als Boku-Akademiker danach strebt, muss sie nach zwei Jahren Praxis ablegen. Keine andere Berufsgruppe und kein anderes EU-Land kennt noch eine solche Prüfung. Von der „Presse“ befragte Praktiker bestätigen: Was dabei abgeprüft wird, haben die angehenden Forstwirte schon in der Schule oder auf der Uni gelernt.

Kuriose Relikte

Beim Durchforsten von 50 Bundesgesetzen und 300 Verordnungen ist die Kommission auch auf eine Reihe kurioser Relikte gestoßen. Wie das 1992 eingeführte Gütezeichen für Holz aus nachhaltiger Nutzung. Verliehen wurde es bis heute kein einziges Mal, die Nachfrage ist gleich null. Deshalb wird das Gesetz dazu gestrichen.

Dieses Schicksal ereilt auch eine Bestimmung über die Holzdrift auf Flüssen (1966 das letzte Mal angewandt) und die bisher nötige Bewilligung für das„Einlegen von Flachs und Hanf in ruhende Gewässer“ – was die Fischer schon lange nicht mehr stört, weil es niemand mehr praktiziert.(gau)

(Print-Ausgabe, 02.07.2016)

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