Apothekengesetz muss repariert werden

(c) Stanislav Jenis
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Laut einem neuerlichen Entscheid ist die Regelung für die Bedarfsprüfung immer noch zu starr.

Wien/Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erneut mit dem österreichischen Apothekengesetz beschäftigt. Laut Apothekerkammer hat er jetzt entschieden, dass in Zukunft eine Konzession für eine neue Apotheke in ganz Österreich – nicht nur in ländlichen Gebieten – auch bei weniger als 5500 zu versorgenden Personen bei entsprechendem Bedarf möglich sein muss. Das bedeutet, dass die erst seit Anfang Juni 2016 geltende Regelung, wonach die Unterschreitung der 5500-Personen-Grenze bei besonderem Bedarf und eben nur in ländlichen Gebieten möglich ist, in einer weiteren Novelle gemäß dem neuen EuGH-Entscheid geändert werden muss.

Das österreichische System der Apothekenkonzessionen ist seit vielen Jahren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Das Apothekengesetz sieht vor, dass bei der Neuerrichtung von Apotheken den bestehenden Nachbarapotheken jeweils 5500 zu versorgende Personen verbleiben müssen. Im Jahr 2014 erachtete der EuGH diese Grenze für zu starr. Die von ihm geforderte Flexibilisierung wurde mit der letzten Apothekengesetznovelle zwar umgesetzt, jedoch eingeschränkt auf ländliche und abgelegene Gebiete.

Bedarfsprüfung bleibt

Nun hat der EuGH mit seiner neuerlichen Entscheidung klargestellt, dass diese Einschränkung unzulässig ist. Die Bedarfsprüfung für Apotheken bleibt weiterhin aufrecht, die Behörden haben künftig aber mehr Flexibilität darin, Ausnahmen zuzulassen, wenn dies der Versorgung der Bevölkerung dienlich ist. Laut ersten Schätzungen dürften in Zukunft nur etwa fünf Prozent der Ansuchen für Neukonzessionen betroffen sein.

In Österreich gibt es 1360 öffentliche Apotheken. Neben der Frage der Neukonzessionen gab es in den vergangenen Jahren auch heftige Diskussionen um Regelungen für die ärztlichen Hausapotheken. Dabei ging es vor allem um Kilometerabstandsgrenzen und Nachfolgeregelungen für Allgemeinmediziner mit Hausapotheken. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2016)

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