Tiroler Ex-Banker und Steuerberater verurteilt

Der ehemalige Generaldirektor der RLB Tirol, Fritz Hakl, erhielt zehn Monate bedingt und eine Geldstrafe.

Der Prozess gegen zwei Ex-Banker und einen Steuerberater ist am Mittwoch vor dem Landesgericht Innsbruck mit drei Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Das Trio soll versucht haben, mit einer Liste deutscher Kunden einer Tiroler Raiffeisenbank Geld herauszulocken. Einer der Beschuldigten, der ehemalige Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank (RLB) Tirol, Fritz Hakl, erhielt zehn Monate bedingt.

Außerdem wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 79.200 Euro verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten, ein Innsbrucker Steuerberater und ein ehemaliger Banker, erhielten zwölf Monate bedingt und 4.300 Euro sowie sechs Monate bedingt und 960 Euro. Hakl sowie der Steuerberater wurden unter anderem wegen versuchter Erpressung schuldig gesprochen. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Hakl und der ehemalige Banker meldeten sofort volle Berufung an, der Steuerberater gab keine Erklärung ab.

Der Drittangeklagte, der bei einer Tiroler Raiffeisenbank für das Private Banking verantwortlich war, soll die Liste von rund 500 Kunden mit einem Depotwert von 24 Mio. Euro angefertigt und sie nach seinem Ausscheiden aus der Bank mitgenommen haben, hatte Staatsanwalt Hannes Wandl in seinem Eröffnungsplädoyer erklärt. Die Daten habe er an seinen Steuerberater weiter gegeben, mit dem Hinweise, dass er sie der deutschen Steuerbehörde verkaufen solle, so Wandl.

Der erstangeklagte Steuerberater soll schließlich nicht nur die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen kontaktiert, sondern auch Hakl von der Liste erzählt haben. Dieser soll dem Geschäftsleiter des betroffenen Instituts bei einem Treffen schließlich erklärt haben, dass er für die Überlassung der Liste eine "Bearbeitungsgebühr" von einer Million Euro verlange, schilderte der Staatsanwalt. Die Bank habe daraufhin den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Steuerberater bekannte sich schuldig

Der Steuerberater hatte sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt. "Mir kam die Idee, dass es besser wäre, die Liste der Raiffeisenbank zu übergeben und nicht den deutschen Behörden", meinte der Erstangeklagte. Dies würde nicht so hohe Wellen schlagen und den Kunden weniger Schaden verursachen, fügte er hinzu. Geld hätte aber auch in diesem Fall jedenfalls fließen müssen. "Wir wollten irgendwie zu der Million kommen, das war im Vorfeld klar", sagte der Erstangeklagte. Daraufhin habe er Hakl kontaktiert und ihm 20 Prozent der Million angeboten, wenn Hakl ein Treffen mit dem Geschäftsleiter der Bank vereinbare und das Geld für die Überlassung der Liste fordere.

Hakl hatte sich hingegen nicht schuldig bekannt. Er habe dem Plan des Steuerberaters lediglich zugestimmt, um an die Liste zu kommen und so die Bank zu schützen, verteidigte sich der Ex-Bank-Chef. Mit dem Geschäftsleiter des Instituts habe er sich nur getroffen, um ihn vor einem Maulwurf zu warnen und ihm von der Liste zu erzählen. "Ich wollte die Raiffeisen nie erpressen, sondern informieren", beteuerte Hakl. Auch Geld sei ihm nie in Aussicht gestellt worden.

Der als Zeuge geladene Geschäftsleiter der Bank zeichnete vor Gericht jedoch ein anderes Bild des Treffens. "Ich hatte nicht den Eindruck, dass er bedauert, was er mir sagt", meinte der Zeuge über den ehemaligen Generaldirektor. "Ich habe Hakl gefragt, wie er sich das vorstellt, dass eine Bank eine Million Euro zahlen soll", fügte er hinzu. Das Gespräch sei daraufhin schnell beendet gewesen. "Er hat dann lediglich noch gemeint, ich solle eine Nacht drüber schlafen, dann würde mir schon etwas einfallen", erklärte der Zeuge.

Der dritte Angeklagte und ehemalige Mitarbeiter der betroffenen Bankfiliale hatte sich teilweise schuldig bekannt. Er habe die Liste mitgenommen, weil er sie möglicherweise für seine weitere berufliche Zukunft gebrauchen wollte. Erst später sei ihm die Idee gekommen, dass man damit Geld verdienen könnte. Von dem Plan, die Liste gegen Bezahlung der Bank zurückzugeben, habe er erst im Nachhinein erfahren, so der Drittangeklagte.

(APA)

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