Strafe für Firma: Mitarbeiter elf Minuten zu spät angemeldet

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THEMENBILD: BAUSTELLE KNOTEN PRATERAPA/ROLAND SCHLAGER
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Ein Bauunternehmer aus Oberösterreich bekam eine Strafe von 1090 Euro aufgebrummt. Die Wirtschaftskammer will nun eine Möglichkeit schaffen, bei Bagatellfällen von Anzeigen abzusehen.

Von einem Fall von überbordender Bürokratie berichtete die oberösterreichische Wirtschaftskammer (WK). Weil er einen Arbeitnehmer um elf Minuten zu spät angemeldet hat, ist ein oberösterreichischer Unternehmer zu 2180 Euro Geldbuße bzw. 146 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe verdonnert worden. Die zweite Instanz milderte das Urteil auf 1090 Euro oder 73 Stunden Gefängnis ab.

Laut Kammer, die die "Kriminalisierung Selbstständiger" beklagt, wollte der Mühlviertler Bauunternehmer an einem Montag einen neuen Mitarbeiter einstellen. Am Freitag davor beauftragte er demnach seinen Steuerberater, den Mann bei der Sozialversicherung anzumelden. Weil sich aber noch eine Rückfrage ergeben hatte, erfolgte die Anmeldung erst am Montag um exakt 7.11 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der neue Mitarbeiter bereits seit elf Minuten im Büro der Firma und erledigte die Aufnahmeformalitäten.

Bei einer Kontrolle der Finanzpolizei fiel den Beamten die verspätete Anmeldung auf. Es folgte ein Verwaltungsstrafverfahren, in dem der Unternehmer die Strafe aufgebrummt bekam. Man könne der Finanzpolizei keinen Vorwurf machen, so der oberösterreichische WK-Präsident Rudolf Trauner, diese habe eine gesetzliche Anzeigepflicht und könne nicht einfach "Gnade vor Recht" ergehen lassen. Für Bagatelldelikte müsse aber die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Behörden von einer Anzeige gänzlich absehen können, forderte er.

(APA)

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