Keine „geheimen“ Bankomatgebühren mehr

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Finanzminister Schellings Gesetzesplan ist fertig. Während die SPÖ ein Verbot will, setzt er auf mehr Transparenz und eine Kennzeichnungspflicht.

Wien. Die Einhebung von Gebühren bei Bankomatgeldabhebungen sorgt in Österreich seit dem Frühsommer für erhitzte Gemüter. Die SPÖ und der von ihr gestellte Sozial- und Konsumentenschutzminister, Alois Stöger, haben schon Ende Juli einen Gesetzesentwurf für ein Verbot von Bankomatgebühren vorgelegt. Die ÖVP hat keine Freude damit. Jetzt kommt von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) die Antwort. Er hat seinerseits einen Gesetzesentwurf, der mit einer guten Seite auskommt, fertiggestellt. Das Papier, das dem Koalitionspartner SPÖ übermittelt wurde und nun der „Presse“ vorliegt, zielt auf mehr Transparenz für Bankkunden in Form einer Kennzeichnungspflicht, wenn Bankomatgebühren anfallen.

Schon ab November möglich

Jetzt hängt alles Weitere von der SPÖ ab. Nach dem Plan des Finanzministers könnte die neue gesetzliche Regelung voraussichtlich schon im November dieses Jahres in Kraft treten. Voraussetzung ist aber eine Einigung mit der SPÖ. Dann könnte Schellings Entwurf zur „Änderung des Zahlungsdienstegesetzes“, wie die entsprechende Regelung offiziell heißt, für vier Wochen in Begutachtung gehen und dann im Oktober im Nationalrat beschlossen werden.

Im Gegensatz zur SPÖ sieht Schellings Gesetzesplan kein Verbot von Bankomatgebühren vor, es soll jedoch keine „geheimen“ Gebühren dabei mehr geben. Kernpunkt der Änderung ist daher, dass Kunden bei Bankomaten sehen können, wenn gesonderte Entgelte bei Geldabhebungen anfallen. Es soll Kunden „bereits beim Herantreten an den Bankomaten ermöglicht werden, dieses Entgelt leicht zu erkennen“, wird dazu im Gesetzesentwurf verankert. Deswegen wird eine Kennzeichnungspflicht für diese Bankomaten festgelegt.

Wie diese Kennzeichnung genau ausschauen wird, muss laut Schellings Entwurf von der Finanzmarktaufsicht (FMA) durch eine Verordnung festgelegt werden. „Um dem Kunden die erforderliche Transparenz für Entgelte zu bieten, wird dem Dienstleister die Pflicht auferlegt, über alle Entgelte für die Bargeldabhebung zu informieren“, heißt es im besonderen Teil des Schelling-Papiers für das geänderte Zahlungsdienstegesetz.

Es muss demnach künftig nach außen mittels Kennzeichnung sichtbar sein, dass bei einem Bankomaten Gebühren fällig werden. Darüber hinaus muss es vor einer Transaktion auch noch auf dem Display bei dem Bankomaten einen Hinweis auf die Gebühr geben und zusätzlich die Möglichkeit, die Geldabhebung abzubrechen. Künftig werden damit auch sogenannte Drittanbieter als Betreiber von Bankomaten, die bisher nicht behördlich beaufsichtigt werden, kontrolliert – und zwar durch die Finanzmarktaufsicht.

SPÖ tritt für ein Gebührenverbot ein

Hintergrund der Arbeiten an einer neuen gesetzlichen Regelung ist, dass die Einhebung einer Gebühr von 1,95 Euro pro Abhebung durch den amerikanischen Betreiber Euronet in Österreich und ein „Presse“-Bericht darüber die Diskussion um die Bankomatgebühren in Schwung gebracht haben. Es ging damals um österreichweit 67 Standorte.

Nach der Zustellung von Schellings Entwurf steht jetzt eine Entscheidung in der Regierung bevor. Denn die SPÖ hat bisher keinen Zweifel gelassen, dass ihr die Position der ÖVP und des Finanzministers, etwaige Gebühren für Kunden klar auszuschildern, nicht weit genug geht. Erst Anfang dieser Woche hat SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder bekräftigt, seine Partei trete für ein Verbot von Bankomatgebühren ein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2016)

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