Stöger lehnt Arbeitnehmerschutz-Forderungen der ÖVP ab

Arbeits- und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ)
Arbeits- und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ)(c) Stanislav Jenis
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Die Regierung streitet über Arbeitnehmerschutzrecht.

Wien. Arbeits- und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hat am Dienstag Kritik an der Arbeit der Arbeitsinspektorate und die Forderung von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sowie der Industriellenvereinigung nach einer Reform des Arbeitnehmerschutzrechts als unberechtigt zurückgewiesen und sich gegen einen „Abbau des Arbeitnehmerschutzes ausgesprochen“.

Obwohl die Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektoren in den vergangenen Jahren zugenommen habe und die Anzahl der festgestellten Übertretungen stark gestiegen sei, sei die Zahl der Strafanzeigen durch die Arbeitsinspektion zurückgegangen, heißt es im Büro von Stöger. Das Wirtschaftsministerium und die Industriellenvereinigung hatten gefordert, die Gesetze und Verordnungen sollten „praxistauglicher vollzogen werden“, nach dem Motto „Beraten statt strafen“.

Stöger sieht diese Forderung als bereits erfüllt an und verweist auf folgende Zahlen: „Kam es 2011 noch in 3,2 Prozent der festgestellten Übertretungen am Ende zu einer Strafanzeige, so war das im Jahr 2015 nur mehr bei 1,7 Prozent der Übertretungen der Fall.“ Von 116.481 Übertretungen im Jahr 2015 hätten nur 1996 zu einer Strafanzeige geführt.

„Die Presse“ hatte am Wochenende über Mitterlehners Forderung nach einem Umbau des Arbeitnehmerschutzes berichtet. Der Wirtschaftsminister kritisiert, dass mittlerweile ein ganzes Konvolut an Vorschriften existiere, das sowohl Firmen als auch Arbeitsinspektoren bereits überfordere.

Er verweist darauf, dass unter anderen das Arbeitnehmerschutzgesetz 132 Paragrafen umfasse, die Arbeitsstätten-Verordnung 48 Paragrafen, die allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung 86 Paragrafen und die Arbeitsmittelverordnung 65 Paragrafen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.08.2016)

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