Betrüger wollen Firmen mit Pornofilm-Fax 950 Euro entlocken

So schaut der Internetauftritt der ''Kanzlei Schmidt'' aus.
So schaut der Internetauftritt der ''Kanzlei Schmidt'' aus.Screenshot
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Getarnt als Berliner Anwaltskanzlei fordern Betrüger Geld für einen angeblich illegal angeschauten Erotikfilm. Hunderte österreichische Unternehmen sind betroffen.

Betrüger versuchen im Namen einer Berliner Anwaltskanzlei, 950 Euro von österreichischen Unternehmen einzutreiben. Die "Kanzlei Schmidt" mahnt per Fax, dass sich der Empfänger den Erotikfilm " Girl & Girl Pee Marigold & Christina" illegal im Netz angeschaut beziehungsweise diesen über seinen Internetanschluss "verfügbar gemacht hat". Um die Urheberrechtsverletzung vergessen zu machen, bieten die Betrüger einen Vergleich an: Unterschreibt der Empfänger bis spätestens 23. September eine Unterlassungserklärung und zahlt einen Vergleichsbetrag von 950 Euro, sei das Thema erledigt (siehe Ausschnitt unten).

Ausschnitt aus dem Schreiben
Ausschnitt aus dem Schreiben

Schaut man sich das Schreiben genauer an, erkennt man einige Ungereimtheiten. So gibt es zwar die Website der angeblichen Kanzlei tatsächlich und sie schaut auch recht professionell aus, allerdings sind die im Schreiben erwähnten Namen der Rechtsanwälte nirgendwo dort - oder auch sonst im Internet - aufzufinden.

Der Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck ist der Sache auf den Grund gegangen. "Ich rufe daher in der vorgeblichen Kanzlei an. Bei einem Anruf auf der im Schreiben angegebenen deutschen Telefonnummer 030-609602040 landet man in einer Warteschleife", schreibt er auf seiner Website.

Bild von Shutterstock

Tatsächlich gibt es eine Rechtsanwaltskanzlei an der Adresse Kurfürstendamm 234, einen Rechtsanwalt Jörg Schmidt gibt es dort allerdings nicht, wie Öhlböck auf Anfrage erfahren hat. Und Öhlböck hat noch mehr herausgefunden: "Das Bild des lachenden Anwalts auf der vorgeblichen Seite von Rechtsanwalt Schmidt wurde auf shutterstock.com gekauft, zeigt ein Model", schreibt er.

Schließlich ließ sich der Wiener Anwalt auch noch von der Rechtsanwaltskammer Berlin bestätigen, dass es die Kanzlei nicht gibt. Dort heißt es: "Keine der auf dem Briefkopf genannten Personen ist zur Rechtsanwaltschaft zugelassen."

"Vorgehen ist hochprofessionell"

"Das Vorgehen ist hochprofessionell. Mit Jörg Schmidt wurde ein Allerweltsname gewählt. Tatsächlich existieren auch Anwälte mit diesem Namen. Der Konkrete allerdings nicht. Dafür wurde für diesen eine virtuelle Identität generiert, die auch für das geübte Auge erst auf den zweiten Blick durchschaubar ist", so Öhlböck.

Bei ihm hätten sich bisher nur fünf Betroffene gemeldet. Die Wirtschaftskammer Burgenland berichtet allerdings, dass das Schreiben an hunderte österreichische Firmen ging. "Es sind vor allem Unternehmen betroffen, die ihre Faxnummer in Telefonbüchern oder online hinterlegt haben", sagt Thomas Kornfeind von der Wirtschaftskammer Burgenland in einer Pressesaussendung. Auch das Bundeskriminalamt warnt vor dem Fax: Wer das Schreiben erhalten hat und bereits Kontakt zu den Absendern aufgenommen hat, soll diesen sofort abbrechen. Wer bereits gezahlt hat, solle über die Bank eine Rückforderung des Geldes erwirken. 

Bleibt die Frage offen, wie die Betrüger das Geld eintreiben. Denn Kontonummer ist auf dem Schreiben keine zu finden. Die Rechnung bekommen wohl nur Personen präsentiert, die auf das Fax antworten.

>> Johannes Öhlböcks Recherchen

(Red.)

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