OGH bestätigt Freispruch für Nationalbank-Vize Duchatczek

OeBS-PROZESS: DUCHATCZEK
OeBS-PROZESS: DUCHATCZEKAPA/HERBERT NEUBAUER
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Das Höchstgericht hat die Freisprüche für Ex-OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek, und einen ehemaligen OeBS-Mitarbeiter bestätigt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Teile des OeBS-Urteils aufgehoben, die Freisprüche für den ehemaligen Aufsichtsratschef der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruckerei, Ex-OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek, und einen ehemaligen OeBS-Mitarbeiter aber bestätigt. Das Verfahren sei insoweit vom Wiener Straflandesgericht neu durchzuführen, teilte der OGH am Freitag mit. Beim OeBS-Strafverfahren geht es um Schmiergeldvorwürfe in Zusammenhang mit der Banknoten- und Münzherstellung. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hatte im Oktober 2014 sieben Angeklagte der Untreue, Bestechung, Geldwäscherei und Abgabenhinterziehung schuldig erkannt, zwei wurden freigesprochen.

"Das Höchstgericht hat die Schuldsprüche wegen Bestechung, Geldwäscherei und teilweise auch wegen Untreue aufgehoben, weil die Urteilsgründe nicht ausreichend waren", so der OGH heute. Rechtskräftig seien damit die Schuldsprüche von fünf anderen Angeklagten wegen Untreue sowie die Schuldsprüche nach dem Finanzstrafgesetz.

Der OGH ist damit der dem Justizministerium unterstehenden Generalprokuratur gefolgt. Diese empfahl, die Schuldsprüche in den Punkten Bestechung und Geldwäsche aufzuheben und einen Teil des Verfahrens zu wiederholen. Die Freisprüche in der Causa sollten aufrecht bleiben. Die Generalprokuratur begründete ihre Empfehlung mit Feststellungsmängeln im Urteil: So sei nicht klar herausgearbeitet, ob die ausländischen Notenbanker, die Provisionen bekommen haben sollen, auch wirklich Amtsträger waren. Das müssten sie sein, sonst handle es sich nicht um Bestechung.

(APA)

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