Bank Austria klagt Staat Kroatien vor Schiedsgericht

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THEMENBILD: ´BANK AUSTRIA´(c) APA (ROBERT JAEGER)
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Die Klage vor dem ICSID in Washington, das bei der Weltbank angesiedelt ist, dürfte in Zusammenhang mit Frankenkrediten stehen. Die Streitsumme ist nicht bekannt.

Die Bank Austria AG und ihre Kroatien-Tochter Zagrebacka Banka haben den Staat Kroatien vor einem internationalem Schiedsgericht geklagt. Die "Wiener Zeitung" berichtet, dass die Klage gegen die Balkanrepublik am 16. September vor dem "International Center for Settlement of Investment Dispute" (ICSID) in Washington eingebracht wurde. Das Schiedsgericht ist bei der Weltbank angesiedelt.

Die Unicredit-Tochter mit Sitz in Wien wollte Klage laut Zeitung nicht kommentieren. Von kroatischer Seite habe es geheißen, dass die Klage in Zusammenhang mit dem Streit um Schweizer Frankenkredite eingebracht worden sein. Die Streitsumme ist nicht bekannt, so die "Wiener Zeitung" (Dienstagsausgabe).

Frankenkredite umtauschen - aber zu "altem" Kurs

Der Streit dürfte sich um eine Gesetzesänderung in Kroatien im Vorjahr drehen, wonach es Frankenkreditnehmern ermöglicht wurde, die Frankenkredite in Kuna zu tauschen - zum Frankenkurs zum Zeitpunkt der Kreditnahme. Dem Gesetz zufolge sollen die Banken die Kosten von insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro dafür tragen. Davon ist natürlich auch die kroatische Bank-Austria-Tochter betroffen.

Der Franken verzeichnete eine immense Wertsteigerung über die Jahre und vor allem nach dem Ende des fixen Wechselkurses zum Euro.

Zum Schiedsgericht

Das ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) ist ein internationales Zentrum für Schiedsgerichte, das der Weltbankgruppe angehört. Das ICSID mit Sitz in Washington DC wurde 1966 durch ein internationales Abkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Investoren gegründet.

Bis Ende 2014 wurde diese Konvention von 150 Staaten ratifiziert. Für Österreich ist die Konvention bereits seit 1971 in Kraft. Der Meinl-Bank-Eigentümer "B.V. Belegging-Maatschappij Far East" hat Ende Juli 2015 beim ICSID eine Klage gegen die Republik Österreich auf 200 Mio. Euro eingereicht (ARB/15/32).

Die Schiedsgerichtsbarkeit vor dem ICSID hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. In den 70er und 80er Jahren gab es nur eine Handvoll internationaler Schiedsgerichtsverfahren gemäß der ICSID-Konvention, seit 2010 fallen jährlich rund 40 derartige Verfahren an.

Die Kläger stützen sich teils auf bilaterale Investitionsschutzabkommen, teils auf Freihandelsabkommen (z.B. NAFTA), teils direkt auf Gesetze und teils auf Investitionsschutzklauseln in Verträgen.

Schiedsgerichte sind jüngst im Zusammenhang mit den geplanten EU-Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) verstärkt diskutiert worden. Für Kritiker der Freihandelsabkommen ist es unverständlich, warum man zwischen Industriestaaten mit einem funktionierenden Rechtssystem parallel ein anders System aufbauen möchte. Sie fürchten, dass Konzerne auf diese Weise leicht Staaten verklagen können, wenn ihnen Gesetze einen Strich durch die Rechnung machen.

(APA)

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