Personen, die mehr als sechs Wochen im Krankenstand waren, sollen mit einer reduzierten Arbeitszeit wieder einsteigen können.
Nach langem Krankenstand sollen Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, mit Teilzeitarbeit wieder schrittweise in den Beruf zurückzukehren. Eine entsprechende Vereinbarung sollen Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber schließen können. Das sieht ein "Wiedereingliederungsteilzeitgesetz" des Sozialministeriums vor, das derzeit in Begutachtung ist.
Für Personen, die sich seit mindestens sechs Wochen im Krankenstand befinden, soll es ab 1. Jänner 2017 die Möglichkeit geben, mit dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren. Die Dauer kann von einem bis zu sechs Monaten betragen. Das Arbeitsverhältnis muss vor dem Antritt mindestens drei Monate lang bestanden haben.
Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld
Die Arbeitszeit kann auf 50 bis 75 Prozent des normalen Pensums reduziert werden. Möglich ist es aber auch, zunächst weniger als 50 Prozent zu arbeiten, wenn die Arbeitszeitreduktion im Durchschnitt während der gesamten Wiedereingliederungsteilzeit zwischen 50 und 75 Prozent beträgt.
Neben dem entsprechend der Arbeitszeitreduktion aliquot zustehenden Entgelt aus der Teilzeitarbeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Wiedereingliederungsgeld. Dabei handelt es sich um ein anteiliges Krankengeld aus Mitteln der Krankenversicherung. Voraussetzung für den Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld ist die Genehmigung durch die Krankenversicherung.
In den Erläuterungen des Entwurfes wird ein Beispiel angeführt. Ein Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 2.000 Euro im Monat hat einen Krankengeldanspruch von 1.200 Euro. Wenn er nun im Rahmen der Wiedereingliederungsteilzeit seine Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert, hat er Anspruch auf ein Entgelt von 1.000 Euro und auf Wiedereingliederungsgeld von 600 Euro - insgesamt als 1.600 Euro.
Unterscheidung zu Teilkrankenstand
Das Sozialministerium geht im Vorblatt des Entwurfs davon aus, dass 200 Arbeitnehmer pro Jahr das Wiedereingliederungsgeld beziehen und beziffert die Kosten mit insgesamt 770.000 Euro jährlich. Dem stehen Einsparungen aufgrund des Wegfalls des Krankengeldes gegenüber.
Zum Unterschied zu einem Teilkrankenstand gilt der Arbeitnehmer im Rahmen der Wiedereingliederungsteilzeit als "absolut arbeitsfähig", wird in den Erläuterungen betont. Voraussetzung ist daher eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers.
(APA)