Das Bankgeheimnis ist endgültig Geschichte

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Ein zentrales Kontenregister soll Steuerbetrügern das Leben erschweren. Kontobewegungen können nur über Gerichtsbeschluss geprüft werden.

Noch im Jahr 2013 meinte die damalige Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) vor dem EU-Finanzministerrat: "Wir werden um das Bankgeheimnis kämpfen, das bin ich den Österreichern schuldig." In den Jahren darauf wurde es schrittweise abgeschafft, nun ist es endgültig Geschichte. Ab sofort soll ein zentrales Kontoregister Steuerbetrügern das Leben erschweren. Zugriff auf das Register haben nur Steuer- und Strafbehörden, diese wiederum sehen nur die Zugriffsberechtigten, aber nicht die Kontobewegungen. Letztere können nur über richterlichen Beschluss geprüft werden. Zudem haben Einsprüche gegen die Kontenöffnung keine aufschiebende Wirkung mehr. So haben Verdächtige nicht mehr die Möglichkeit, Beweismittel zu vernichten.

Mehreinnahmen von 700 Millionen Euro erwartet

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) erhofft sich durch mehr Steuerehrlichkeit Mehreinnahmen von 700 Millionen Euro im Jahr. Beim Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein sei der anvisierte Betrag von einer Milliarde Euro auch eingehoben worden, versichert man im Finanzministerium.

Das Kontoregister wird von den Banken laufend gespeist, für den Registerbetrieb ist das Bundesrechenzentrum zuständig. Gelistet sind alle Konten und Depots, die in Österreich geführt werden, vom Girokonto über Bausparkonten bis zum klassischen Sparbuch - das sind in Summe rund 33 Millionen Konten.

Bürger werden bei Einsicht verständigt

Jede Einsichtnahme wird elektronisch protokolliert, die Protokolle werden nach zehn Jahren gelöscht. Die Bürger werden über eine Einschau verständigt - entweder über "FinanzOnline", oder, wenn dies nicht genutzt wird, über den Steuerberater. Das Benachrichtigungssystem ist seit heute aktiv, so Ministeriumssprecher Johannes Pasquali.

Das Bankgeheimnis wurde bereits unter der ÖVP/FPÖ-Regierung im Jahr 2000 stark eingeschränkt. Mit 1. November 2000 durften keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden, auch Bareinzahlungen und Überweisungen auf anonyme Konten waren ab da verboten.

(APA/Red.)

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