Die abgesagte Wirtschaftsreform

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Eine Modernisierung der Gewerbeordnung versprach die Regierung. Vom großen Wurf ist das Papier, das dieser Tage präsentiert wird, wohl weit entfernt.

Wien. Große Ankündigungen bergen meist große Enttäuschungen. Dann nämlich, wenn am Ende von einem ambitionierten Vorhaben wenig übrig bleibt. Am 5. Juli nahm die Bundesregierung die „Modernisierung der Gewerbeordnung und Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht“ in Angriff. So stand es damals im „Vortrag an den Ministerrat“. Einer der wichtigsten Punkte in dem vierseitigen Papier lautete: „Durchführung einer Evaluierung der Bestimmungen in der Gewerbeordnung hinsichtlich des Berufszugangs bei reglementierten Gewerben.“ Am Mittwoch soll nun der Entwurf des Wirtschaftsministeriums in Begutachtung gehen. Bis zum Schluss wurde zäh verhandelt. Selbst innerhalb der Unternehmerschaft gab es Stimmen, die sich für eine starke Reduzierung der reglementierten Gewerbe aussprachen. Am Ende dürften sich die Beharrungskräfte in der Wirtschaftskammer und im ÖVP-Wirtschaftsflügel durchgesetzt haben. Der „Presse“ liegen einige Eckdaten der geplanten Wirtschaftsreform vor.

Reglementierte Gewerbe

In Österreich gibt es 80 reglementierte Gewerbe. Wer sich in diesen selbstständig machen möchte, muss eine Meisterprüfung oder einen vergleichbaren Befähigungsnachweis vorlegen. Kritiker fordern eine drastische Kürzung der Liste: auf rund die Hälfte (Grüne Wirtschaft) bzw. auf 15 Gewerbe (Agenda Austria). Der Ökonom Bernhard Felderer will, dass nur noch dort reglementiert wird, wo eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Regierung hat angekündigt, die Liste zu evaluieren. Aber wie aus Verhandlungskreisen zu hören ist, könnte das Ergebnis dürftig ausfallen. Dem Vernehmen nach sollen laut aktuellem Stand nur vier Gewerbe liberalisiert werden: Arbeitskräftevermittler, Arbeitskräfteüberlasser, Inkassobüros und Reisebüros. Dabei gäbe es noch einige Gewerbe auf der Liste, bei denen das Gefährdungspotenzial überschaubar sein dürfte: Buchbinder, Fremdenführer oder Perückenmacher zum Beispiel.

Nebenrechte

Keinen Konsens dürfte es bei der sogenannten Ausweitung von Nebenrechten geben. Sehr oft sind etwa bei Malerarbeiten auch Tätigkeiten erforderlich, die laut Gewerbeordnung nur ein Maurer machen darf. Derzeit dürfen in Ausnahmefällen „in geringem Umfang Leistungen anderer Gewerbe“ erbracht werden. Laut Judikatur maximal sieben Prozent des Auftragsvolumens. Diese kostspielige Regelung sollte entschärft werden, das findet sich dem Vernehmen nach aber doch nicht im Gesetzesentwurf.

Einheitlicher Gewerbeschein

Rund 440 Gewerbe sind „frei“: Jeder kann sie anmelden, ohne nachzuweisen, dass er dafür qualifiziert ist. Darunter fallen Asphaltierer, Tankreiniger, Säger oder Werbeagenturen. Wer im Gewerbe tätig ist, müsse im Schnitt vier andere Gewerbe mitschleppen, so Reinhold Mitterlehner im Juli. Unternehmer müssen für jeden Gewerbeschein die Kammerumlage berappen. Jedes fünfte Kammermitglieder zahlt doppelt, 25.000 der 500.000 sogar dreifach. Um sie zu entlasten, hat die Regierung einen einheitlichen Gewerbeschein für alle freien Gewerbe angekündigt: Wer einen Schein für ein freies oder reglementiertes Gewerbe hat, solle alle 440 freien Tätigkeiten ausüben dürfen. Aus Verhandlungskreisen ist zu hören, dass der einheitliche Freie Gewerbeschein gestorben sein dürfte.

Betriebsanlagen

Österreich ist bei der Genehmigung einer Betriebsanlage im internationalen Vergleich sehr restriktiv. Hierzulande muss bereits eine behördliche Genehmigung erfolgen, wenn es auch nur theoretisch möglich ist, dass Anrainer durch einen Betriebsstandort beeinträchtigt werden. Sehr oft laufen mehrere Genehmigungsverfahren bei mehreren Behörden gleichzeitig. Dem Vernehmen nach wurde bis zuletzt um eine Formulierung gerungen, die mehr Spielraum für genehmigungsfreie Betriebsanlagen bietet.

Beratung statt Strafe

Breiten Konsens gab es während der Verhandlungen, künftig Verstöße gegen die Gewerbeordnung nicht mehr automatisch mit Strafen zu belegen, sondern stark auf das Beratungsgespräch zu setzen. Nur bei schweren Verstößen und im Wiederholungsfall soll es – etwa vom Arbeitsinspektorat – Geldstrafen geben. So soll in Zukunft verhindert werden, dass Unternehmer wegen Bagatellvergehen regelrecht kriminalisiert werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.10.2016)

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