Bawag: Bankomatgebühr durch die Hintertür

Die Presse (Clemens Fabry)
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Als erstes großes österreichisches Bankeninstitut hat die Bawag nun Gebühren für Bargeldbehebungen in ihren neuen Produkten vorgesehen.

Bisher waren Bankomatgebühren in Österreich ein  Tabu - das die Bawag als erste große Bank nun mit ihren neuen Kontopaketen bricht. Aktuell werden 20.000 Kunden ihre alten Verträge gekündigt - ihre Konten sollen auf die neue "Kontobox" umgestellt werden, die es in den Größen Small (4,90 Euro pro Monat) bis zu X-Large (12,90 Euro pro Monat) gibt. Im kleinsten Paket ist nur eine Bargeldbehebung im Monat inkludiert, beim nächstgrößeren (6,90 Euro im Monat) fünf Transaktionen. Jede weitere kostet sowohl bei eigenen als auch fremden Bankomaten 0,39 Euro. Erst in der "Large-Box", für die Kosten von 9,90 Euro pro Monat anfallen, sind alle Behebungen inkludiert.

Verärgerte Kunden

Das stößt den Bawag-Kunden sauer auf, bei der Arbeiterkammer gehen derzeit etliche Beschwerden ein. "Ich bin seit 40 Jahren Kunde, dann sollte ich plötzlich mein Konto umstellen oder ich werde quasi rausgeworfen", sagt Ingo K. zur "Presse". Weil er alle seine Bankgeschäfte online und ohne Hilfe von Kundenberatern abwickle, habe er sich für das Paket "Small" entschieden. "Mein Bankberater hat mir nicht gesagt, dass hier Gebühren für Bankomatbehebungen anfallen. Das steht irgendwo im Kleingedruckten." Er überlegt nun, die Bank zu wechseln. Andere Banken werden wohl von der Umstellung der Bawag-Kunden profitieren: Im Preis-Leistungsverhältnis ist die Kontobox "Small" mit 4,90 Euro im Vergleich ein teures Produkt.

Dass die Bawag nun doch Bankomatgebühren einführt, ist in vielerlei Hinsicht interessant. Erst im Juli ist das Thema "Bankomatgebühr" hochgekocht, nachdem der Anbieter "Euronet" still und heimlich eine Gebühr von 1,95 Euro für Behebungen bei seinen Maschinen eingeführt hat. "Die Presse" berichtete. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat daraufhin zu einem Bankengipfel gebeten, nach dem verkündet wurde, dass keine Bank andenke, den eigenen Kunden etwas zu verrechnen, wenn sie bei ihnen Geld abheben. Einige wenige regionale Banken in Österreich verrechnen aber jetzt schon Kunden anderer Institute Gebühren.

Bawag sieht keinen Widerspruch zu Schelling

Schelling betonte, dass es neue Verträge brauchen wird, um neue Gebühren beim Kunden durchzusetzen - und genau die führt die Bawag nun ein, sieht darum auch keinen Widerspruch zu den bisher getätigten Aussagen. "Bezüglich der Diskussion um Bankomatgebühren dürfen wir festhalten, dass es damals um Gebühren für Bargeldbehebungen ging, über die der Geldbeheber im Vorfeld nicht informiert war und diesen auch nicht zugestimmt hat", heißt es seitens der Bawag und weiters: "Sind Entgelte für Automatentransaktionen jedoch in einem Kontomodell enthalten, so hat der Kontoinhaber von diesen Entgelten bei Eröffnung des Kontos durch Übergabe der Kontounterlagen und Entgeltblätter sowie durch Unterschrift des Kontovertrages verbindlich Kenntnis erhalten."

Am Donnerstagabend hat die Bawag in einer Aussendung erneut in Abrede gestellt, eine "Bankomatgebühr" durch die Hintertür einzuführen. Wobei sich die Bank vor allem am Begriff Bankomatgebühr stößt. "Wir führen keine Bankomatgebühr ein. Wir haben circa einem Prozent unserer Kunden angeboten, auf ein günstiges, aktuelles und sehr transparentes Kontomodell umzusteigen", so eine Banksprecherin. Bei "Bankomatgebühren" handle es sich um Gebühren für Bargeldbehebungen. "Diese Gebühren sind keine Entgelte der kontoführenden Bank, sondern Gebühren des Geldautomatenbetreibers. Wir führen keine derartigen Bankomatgebühren ein und haben dies auch nicht in der Vergangenheit getan," hielt die Bank fest.

Tatsächlich plant die Bawag wohl schon seit Anfang des Jahres, Gebühren für Bargeldbehebungen einzuführen. Im Frühjahr wurden neue Kundenrichtlinien herausgegeben, in denen sich ein "Warnhinweis" findet, in dem derartige Gebühren in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden. In den seit 4. Februar gültigen Konditionen werden Automatentransaktionen folgendermaßen definiert: "Nutzung von Automaten für Scan von Zahlungsanweisungen und Bareinzahlungen auf das eigene Konto sowie Barauszahlungen am Geldautomaten (in der BAWAG P.S.K. Selbstbedienungszone und an Geldautomaten in der EU in EUR)."

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