Bawag/Linz: Geschäft laut Gericht „eher ungültig“

A pigeon sits atop the logo of Austrian lender BAWAG PSK next to traffic lights at a branch office in Vienna
A pigeon sits atop the logo of Austrian lender BAWAG PSK next to traffic lights at a branch office in ViennaREUTERS
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Die Gutachter müssten noch ergänzende Fragen beantworten, so der Richter im Streit um den Swap zwischen Bawag und Linz. Derzeit deute es jedoch eher darauf hin, dass der einst geschlossene Vertrag ungültig sei.

Wien. Nach rund einem Jahr saßen sich am Freitagvormittag die Vertreter von Bawag und Linz wieder im Handelsgericht Wien gegenüber. Die lange Unterbrechung hing damit zusammen, dass auf das Gutachten der beiden deutschen Sachverständigen gewartet werden musste, das nun seit August vorliegt. Und die Interpretation dieses Gutachtens spielte in der Folge auch die Hauptrolle der Verhandlung, die am 9. Dezember fortgesetzt werden soll.

So erklärte Richter Andreas Pablik, dass seiner Meinung nach das Gutachten derzeit darauf hindeute, dass das im Jahr 2007 geschlossene Geschäft „eher nicht gültig“ ist. Grund dafür sei, dass die vom einst im Linzer Gemeinderat beschlossene „Optimierung“ des Finanzportfolios der Stadt darin nicht umgesetzt gewesen sei.

Was ist „Optimierung“?

Um diese Frage endgültig zu klären, will das Gericht allerdings Ergänzungsfragen an die Gutachter stellen. So soll zuerst einmal eine objektive Definition für den Begriff Optimierung erarbeitet werden. In der Folge sollen die Gutachter erklären, ob dies durch den damals abgeschlossenen Swap erfüllt worden sei oder nicht. In diesem Zusammenhang spiele auch eine Rolle, ob Linz die Ressourcen für die notwendige Risikoabsicherung gehabt habe, so der Richter. „Wenn ich jetzt ein Urteil schreiben müsste, dann würde ich die Gültigkeit verneinen.“

Allerdings bedeutet auch eine Ungültigerklärung nicht, dass die Bawag auf dem vollen Schaden sitzen bleiben muss. In dem Fall gäbe es zwar keinen vertraglichen Anspruch auf Schadenersatz, aber einen deliktischen, so das Gericht. Letzterer dürfte aber deutlich geringer ausfallen. Die Bawag fordert von Linz ja 418 Mio. Euro – inklusive Zinsen soll es sogar ein Betrag von über 600 Mio. Euro sein. Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger hatte im Sommer einen Vergleich bei einer Größenordnung von 100 Mio. Euro angeboten. Diese Summe wurde von Bawag-Chef Byron Haynes als „nicht vernünftig“ bezeichnet.

Vom Gericht wurde die Bawag am Freitag jedoch dafür kritisiert, dass sie interne Verrechnungen als Schaden angegeben habe. Ein Schaden könne laut Richter jedoch nur dann angegeben werden, wenn dieser gegenüber Dritten entstanden sei. Seiner Einschätzung nach wäre ein Vergleich zwischen 100 und 200 Mio. Euro angebracht, wenn das Geschäft ungültig war, und zwischen 150 und 300, wenn es gültig war.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.11.2016)

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