Erbrecht: Viele Wissenslücken, viele Gründe zum Streiten

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Das Erbrecht ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Die meisten regeln ihren Nachlass gar nicht, auch Unternehmer lassen sich damit Zeit.

Wien. Die Erbrechtsreform, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt, bringt einige gravierende Veränderungen. Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich nahm das zum Anlass zu erheben, wie gut – oder schlecht – sich die Österreicher im Erbrecht auskennen und wie sie überhaupt zu dem Thema stehen.

Die Umfrage wurde österreichweit durchgeführt und förderte große Wissenslücken zutage. So wusste ein Drittel der Befragten nicht, dass auch Schulden vererbt werden können. Ebenso viele haben nur vage Vorstellungen, wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Dass Erblasser in gewissem Rahmen verfügen können, wie die Erben mit dem Nachlass umzugehen haben, war 34 Prozent der Befragten ebenfalls neu – und ist ein Punkt im Erbrecht, der viele empört. Weitgehend unbekannt ist auch die seit August 2015 geltende EU-Erbrechtsverordnung. Diese betrifft all jene, die in ein anderes EU-Land übersiedeln oder dort einen Zweitwohnsitz haben. Sie besagt, dass dafür, welches nationale Erbrecht gilt, nicht mehr die Staatsbürgerschaft des Verstorbenen ausschlaggebend ist, sondern sein letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort.

Wenige machen ein Testament

Es sei denn, man hat eine Rechtswahl getroffen und verfügt, dass eben doch das Erbrecht des Landes gelten soll, dessen Staatsbürger man ist. Dass es eine solche Regelung gibt, wussten 72 Prozent der Umfrageteilnehmer nicht.

Was die generelle Einstellung der Österreicher zum Thema betrifft, sind die Ergebnisse kontroversiell: So finden zwar 68 Prozent der Befragten, es sei wichtig, über das Thema Erben zu sprechen, aber 47 Prozent haben sich bisher noch keine Gedanken über ein Testament gemacht. Und nur 13 Prozent haben ein solches verfasst. Zum Vergleich: In Deutschland haben 20 Prozent, in Großbritannien rund 30 Prozent der Bevölkerung ihren Nachlass geregelt.

Auch in den Betrieben wird das Thema gern beiseitegeschoben: 76Prozent der befragten Unternehmer haben sich noch keine Gedanken über die Nachfolge in ihrer Firma gemacht. Sogar in der Altersgruppe der 50- bis 70-Jährigen haben 53 Prozent derzeit kein Interesse, die Unternehmensnachfolge zu regeln. Für das Unternehmen könnte das den Ruin bedeuten, warnen die Anwälte: Vor allem in der Gastronomie und in der Tourismusbranche komme es durch fehlende Vorsorge der Eigentümer immer wieder zu Firmenpleiten.

Mit den Auswirkungen der Erbrechtsnovelle, die ab Jänner gilt, haben sich gut vier Fünftel der befragten Unternehmer noch nicht auseinandergesetzt. Für Erben, die Pflichtteilsberechtigte auszahlen müssen, bringt die Novelle gewisse Erleichterungen: Solche Zahlungen können künftig bis zu fünf Jahre gestundet werden – wenn auch mit vier Prozent Zinsen pro Jahr.

Gestritten wird oft

Mit Erbschaftsstreitigkeiten haben schon viele Erfahrung gemacht: Rund ein Viertel der Umfrageteilnehmer hat angegeben, schon einmal in einen solchen Streit verwickelt gewesen zu sein. Die Anwaltskammer erwartet, dass das künftig noch zunehmen wird – denn die Neuregelung bringt nicht nur Erleichterungen, sondern auch neue Gründe zum Streiten. So haben künftig Geschwister kein gesetzliches Erbrecht mehr, wenn ein Ehepartner bzw. eingetragener Partner vorhanden ist. Auch der Pflichtteilsanspruch der Eltern fällt weg. Fälle, in denen Vermögen – auch wenn es aus der Familie des Verstorbenen stammt – komplett auf die angeheiratete Familie übergeht, werden dadurch häufiger werden. Hier gebe es ein großes Streitpotenzial, meint Kammerpräsident Michael Schwarz.

Wichtig sei es deshalb auch, bestehende Testamente zu überprüfen, raten die Anwälte. Durch das neue Pflichtteilsrecht können Anpassungen nötig werden. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.11.2016)

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