Berater sollen Steuersparmodelle anzeigen

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Anwälte und Steuerberater sollen bald per Gesetz dazu verpflichtet werden, den Finanzbehörden alle Steuersparmodelle ihrer Klienten offenzulegen. Das haben die Länderfinanzminister in großer Einigkeit entschieden.

Wien. Geht es nach den deutschen Länderfinanzministern, kommen auf Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater bald neue Pflichten zu. Sie einigten sich am Donnerstag in Berlin einstimmig darauf, dass die genannten Berufsgruppen künftig offenlegen müssen, wenn sie für ihre Klienten Modelle entwickeln, mit denen spürbar Steuern gespart werden können. Schleswig-Holsteins Finanzministerin, Monika Heinold (Grüne), hatte ihren Kollegen diesen Vorschlag unterbreitet. „Das Schließen von Steuerschlupflöchern ist nichts für die Sonntagsrede, sondern für das Handeln am Montag“, sagte sie zur „Süddeutschen Zeitung“ nach dem Treffen.

Nun ist Tempo angesagt. Schon Ende März 2017 sollen sich Bund und Länder auf einen Gesetzestext geeinigt haben, über den das Parlament sodann abstimmen wird. Jemand, der sich über die Einigkeit seiner Kollegen auf Länderebene nicht gefreut haben wird, ist Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die Panama-Papers-Enthüllungen im April 2016 hatten zutage gebracht, welch tragende Rolle einige Berater gespielt haben, um ihre Kunden bei fragwürdigen Steuervermeidungspraktiken zu unterstützen. Als Reaktion kündigte Schäuble damals an, gegen diffuse Unternehmenskonstruktionen vorgehen zu wollen, die dazu dienen, Abgaben an der Finanz vorbeizuschleusen.

Im November präsentierte er einen Gesetzesvorschlag, der jedoch vielen zu wenig weit ging. Er sah nämlich vor, dass die Offenlegungspflichten nur für Steuerpflichtige und Banken verschärft werden sollen. Und diese wären auch nur dann zu einer Anzeige verpflichtet, wenn es um eine Beteiligung an einer Briefkastenfirma in Drittländern geht. Schäubles Argument: Die Steuerpflichtigen seien die eigentlichen Profiteure. Ebenso die Banken, die mit der Vermittlung der Modelle Geld machen.

Anwälte und Steuerberater, die Köpfe hinter den gefinkelten Steuerkonstruktionen, blieben in dem Schäuble-Papier jedoch außen vor, so der Vorwurf seiner Kritiker.

Österreich: Keine Anzeigepflicht geplant

Nun zeigten auch die Länderfinanzminister mit unerwarteter Einigkeit ihre Unzufriedenheit. Bleibt es bei Heinolds erstem Entwurf, wird die Anzeigepflicht ganz massiv ausgeweitet werden. Nicht bloß Briefkastenfirmen im Ausland sollen erfasst werden, nein, gleich alle Steuersparmodelle wären künftig bei den Finanzbehörden zu melden. Wenn sich ein in einer Landeshauptstadt ansässiges Unternehmen etwa dazu entschließen sollte, in einer nahe gelegenen Gemeinde eine Niederlassung zu errichten, um Gewerbesteuern zu sparen, wäre auch das zu melden. Steuerschlupflöcher könnten eben nur dann wirksam gestopft werden, wenn große Konzerne rechtzeitig und umfassend über ihre Steuersparmodelle informierten, ist Heinold überzeugt.

Auch andere Länder wie Irland, Großbritannien, die USA oder Kanada haben sich für umfassende Anzeigepflichten entschieden. Hierzulande ist ein derartiger Vorstoß derzeit nicht in Planung. Österreich habe in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und Vermeidung von Gewinnverlagerung ins Ausland gesetzt, hieß es aus dem Finanzministerium auf Anfrage der „Presse“: „Man muss allerdings sehr aufpassen, dass man mit überschießenden Regeln nicht eine bürokratische Mehrbelastung für redliche Unternehmer erzeugt – allerdings ohne einen Mehrwert Richtung Betrugsbekämpfung zu erreichen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.12.2016)

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