VwGH bescheinigt der E-Control ihre Unabhängigkeit

Aufatmen beim Stromregulator. Der Chef der Behörde begrüßt die Entscheidung.

Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat dem heimischen Stromregulator E-Control bescheinigt, vom Wirtschaftsminister unabhängig zu sein. Das im Verfassungsrang festgeschriebene Informationsrecht des Ministers sei dabei kein Hindernis, so der VwGH, der damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aufhob.

Das BVwG hatte im Streit zwischen einer steirischen Stromfirma und E-Control geurteilt, dass das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht des Wirtschaftsministers EU-Recht widerspreche und einen Bescheid der E-Control aufgehoben. Der VwGH hat diese Entscheidung nun aufgehoben. „Die gesetzliche Regelung des Informationsrechts des Wirtschaftsministers führt demnach nicht dazu, dass die E-Control nicht als unabhängig eingerichtet anzusehen ist. Würde die E-Control in einem Einzelfall mit einem Auskunftsersuchen des Ministers konfrontiert, das der unionsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit entgegenstünde, hätte sie die entsprechende Regelung im E-Control-Gesetz unangewendet zu lassen“, so der VwGH. E-Control-Chef Wolfgang Urbantschitsch zeigt sich erfreut über die Entscheidung und darüber, „dass der VwGH unseren Argumenten gefolgt ist.“ (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.12.2016)

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