Auch künftig Beihilfe für Kurzarbeit

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MINISTERRAT: ST�GER(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Regelung soll unbefristet gelten, mehr Rechte für AMS.

Wien. Der Sozialausschuss hat die unbefristete Verlängerung der Beihilfe für Kurzarbeit beschlossen. Auch nach 2019 sollen jährlich 20 Mio. Euro dafür zur Verfügung stehen. Die maximale Bezugsdauer wird von 18 auf 24 Monate erhöht. Das Instrument war in der Finanzkrise geschaffen worden, um Jobs zu sichern. Einen aktuellen Anlass für die Verlängerung gebe es nicht, versicherte Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) laut „Parlamentskorrespondenz“.

Ebenfalls in dem Gesetzesentwurf enthalten ist eine Ermächtigung für das Arbeitsmarktservice (AMS), im Zentralen Melderegister nach Adressen zu suchen, um Scheinwohnsitze von Grenzgängern und verschwiegene Lebensgemeinschaften aufzuspüren. Wenn es an einem Wohnsitz Massenanmeldungen gebe, könne das ein guter Hinweis auf einen Scheinwohnsitz sein, sagte Stöger.

Sozialbetrugsbekämpfung

Im Sozialausschuss wurden auch Bundesmittel zur Unterstützung der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) beschlossen. 2017 sollen 0,64 Mio. Euro, 2018 1,52 Mio. Euro und 2019 zwei Mio. Euro bereitgestellt werden, dann wird valorisiert. Begründet wird die Unterstützung damit, dass der Kontrollaufwand kontinuierlich gestiegen ist, dazu kommen neue Aufgaben durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.

Der Bund wird zudem weiter Zuschüsse zur Schlechtwetterentschädigung von Bauarbeitern leisten, der Betrag wird von derzeit drei Mio. Euro auf jeweils fünf Mio. Euro in den Jahren 2017 bis 2019 aufgestockt. Im Gegenzug wird der Beitrag der Pensionsversicherungsanstalt zur Finanzierung des Überbrückungsgelds für ältere Bauarbeiter, die kurz vor der Pension stehen, von maximal 13 Mio. Euro auf maximal elf Mio. Euro reduziert. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.12.2016)

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