Der Ausgleich für regelmäßige Samstagsarbeit muss innerhalb eines Jahres abgegolten werden. Eine Übertragung in die nächste Durchrechnungsperiode ist nicht mehr möglich.
Seit September 2013 dürfen Handelsbetriebe ihre Mitarbeiter jeden Samstag ganztägig einsetzen. Als Ausgleich müssen die Angestellten dafür als Ausgleich fünf lange Wochenenden (von Freitag bis Sonntag oder Samstag bis Montag) pro Halbjahr, auch bekannt als „Super-Wochenende“, erhalten. Mit der Neuregelung durch die Sozialpartner muss ab 1. Jänner 2017 jedoch pro Monat ein „Super-Wochenende“ konsumiert werden, die Übertragung in die nächste Durchrechnungsperiode ist nicht mehr möglich. Dafür wurde der Durchrechnungszeitraum von früher 26 auf 52 Wochen verlängert.
Zufrieden mit der neuen Vereinbarung zeigen sich die Händler. „Für Handelsbetriebe bedeutet die Neugestaltung die Möglichkeit für flexiblere Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, denn: Die starre Frist für eine zwingende Planung von 13 Wochen im Voraus und der damit verbundene Verwaltungsaufwand fallen künftig weg“, so Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel und Arbeitgeber-Chefverhandler.
Fixum und Provision für alle Handelsangestellten möglich
Neu ist auch, dass die Möglichkeit, eine Vereinbarung zur Entlohnung auf Basis „Fixum und Provision“ zu treffen, die künftig für alle Handelsangestellten Gültigkeit hat. Bisher war das nur für so genannte „Reisende“ und „Platzvertreter“ der Fall.
„Damit sei es gelungen für Einkommenssicherheit sorgen. Diese Kombination nimmt vor allen den Beschäftigten im Möbelhandel den Druck, an umsatzstarken Samstagen immer arbeiten zu müssen“, beurteilt Anita Palkovich, zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin in der GPA-djp, die Neuregelung.
(red.)