Neue Regeln für Ausschreibungen

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Elektronische Abwicklung von Auftragsvergaben soll Standard werden.

Wien. Heimische Unternehmen, die öffentliche Auftraggeber beliefern, müssen sich auf neue Modalitäten einstellen: Die E-Vergabe, also die elektronische Abwicklung von Ausschreibungen, wird von der Kür zur Pflicht. Zumindest bei großvolumigen Aufträgen wird der gesamte Informationsaustausch zwischen öffentlichen Stellen und Bietern künftig elektronisch erfolgen müssen.

Eingeführt wird das mit der bevorstehenden Novelle des Bundesvergabegesetzes, in Kraft treten könnte es ab April des kommenden Jahres. Verpflichtend wird die elektronische Abwicklung zunächst nur für die zentralen Beschaffungsstellen, die anderen öffentlichen Auftraggeber kommen später dazu. Zudem wird die Pflicht zur E-Vergabe nur im Oberschwellenbereich gelten. Bei der Wirtschaftskammer rechnet man aber damit, dass früher oder später auch kleinere Auftragsvergaben elektronisch abgewickelt werden, einfach deshalb, weil es sich als effizienter erweisen werde. So sei es auch bei der elektronischen Rechnungslegung gewesen, die seit Jänner 2014 bei Rechnungen an den Bund verpflichtend ist, sagt Gerhard Laga, Leiter des E-Center der WKO. „Im ersten halben Jahr gab es Probleme, vor allem die Registrierung beim Unternehmensserviceportal war anfangs mühsam. Inzwischen hat es sich eingespielt.“ Und es bringe für die Unternehmen einen Vorteil: „Rechnungen werden pünktlicher bezahlt.“ Laut Gesetz muss der Bund Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zahlen – das werde jetzt eingehalten. Das System helfe dabei, weil es automatisch warnt, wenn eine Rechnung noch offen ist.

Testzugänge wichtig

Die elektronische Rechnungslegung soll im Zuge der Vergaberechtsreform ebenfalls ausgeweitet werden, dahingehend, dass alle dem Vergaberecht unterliegenden Stellen in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu verarbeiten. Die E-Vergabe kommt als nächster Schritt dazu. Funktionsfähige E-Beschaffungsplattformen gibt es bereits, so haben ÖBB und Asfinag seit Mitte 2015 eine gemeinsame Plattform in Betrieb. Bei einem Kongress der WKO vergangenen Dienstag wurde auch das geplante System der Bundesbeschaffung BBG präsentiert. Ausprobieren kann man es allerdings noch nicht, eine Testversion soll es erst geben, wenn die rechtlichen Vorgaben feststehen. Wann das so weit sein wird, ist nach wie vor offen. der zuständige Legist im Bundeskanzleramt, Michael Fruhmann, konnte beim Kongress noch keinen genauen Zeitpunkt für die Vergaberechtsnovelle nennen.

Laga hofft, dass es rechtzeitig vor Inkrafttreten Testzugänge und ein Lernangebot geben wird: „Man muss die Möglichkeit haben, das zu üben.“ Für Unternehmen sei es wichtig, sich früh damit vertraut zu machen, „sie werden auch ihre Ausschreibungsunterlagen anpassen müssen“. Der Umstellungaufwand werde vor allem in einer „Lernkurve“ bestehen, meint Laga, nennenswerte Kosten für die Firmen seien nicht zu befürchten, benötigte Software werde man gratis herunterladen können. Was Unternehmer und Geschäftsführer jedoch brauchen, ist eine E-Signatur. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.12.2016)

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