Mit Jahresbeginn sollen sie Verzugszinsen von 7,88 auf 3,38 Prozent gesenkt werden.
Wien. Selbstständige müssen ab 1. Jänner weniger Verzugszinsen zahlen, wenn sie mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen im Rückstand sind. Christoph Leitl, der Obmann der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA), teilte bei der SVA-Generalversammlung mit, dass die Verzugszinsen mit Jahresbeginn von 7,88 auf 3,38 Prozent mehr als halbiert werden.
Auch die lange geforderte Rechtssicherheit für Selbstständige soll kommen, wenn es um die Definition von "Unternehmer" und "Dienstnehmer" geht. Auf Sozialpartnerebene habe es bereits eine Einigung gegeben, ein Vorschlag zu einer Gesetzesänderung soll im ersten Halbjahr 2017 eingebracht werden, kündigte Leitl an.
(APA)