ÖGB Vorarlberg: "Kürzere Arbeitszeit frühestens in zehn Jahren"

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Landeschef Loacker krisitisiert Sozialminister Stöger und dessen Forderung nach Arbeitszeitverkürzung: "Wäre gut beraten, sich in den Unternehmen umzuhören".

Vom ÖGB Vorarlberg kommt Kritik an Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), der für eine Arbeitszeitverkürzung nicht locker lässt. ÖGB-Vorarlberg-Chef Norbert Loacker sieht dafür die Zeit nicht reif. In einem Zeitungsinterview empfahl er dem Sozialminister außerdem, sich dazu in den Betrieben umzuhören.

Stöger glaubt, dass eine 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich möglich ist: "Den haben sich die Arbeitnehmer mit der Produktivitätssteigerung schon erarbeitet", hatte er am Dienstag erklärt. Die Arbeit müsse angesichts der hohen Arbeitslosigkeit anders verteilt werden, so der Minister. Arbeitszeitverkürzung sei dafür "durchaus geeignet". In manchen Branchen könne das auch über eine sechste Urlaubswoche passieren.

Scharfe Kritik: "Jahrelang in keinem Betrieb"

"Wer Forderungen in dieser Art aufstellt, ist dafür verantwortlich, wenn sie nicht umgesetzt werden können", meinte am Mittwoch der Landeschef des ÖGB Vorarlberg, Loacker, in den "Vorarlberger Nachrichten". Als Visionen seien sie in Ordnung. Eine 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich könne aber frühestens in zehn Jahren ein Thema werden, glaubt Loacker; heute würde eine Arbeitszeitverkürzung nicht mehr Arbeitsplätze bringen, sondern Arbeitgeber vielmehr dazu verleiten, ihre Betriebe woanders anzusiedeln. "Sie brächte den entgegengesetzten Effekt."

Ebenso die sechste Urlaubswoche: "Solche Vorschläge können nur von einem Minister kommen, der jahrelang in keinem Betrieb gewesen ist. Stöger wäre gut beraten, sich in den Unternehmen umzuhören", sagte Loacker in der Zeitung.

Ihm wäre es wichtiger, auf die älteren Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen und deren Pensionsantritt flexibler zu gestalten. Die Möglichkeiten auf eine Teilpension sollten ausgeweitet werden, meint er. Eine Arbeitszeitflexibilisierung wäre laut Loacker möglich, wenn sie nicht nur Dienstgebern zugutekomme.

(APA)

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