Mitterlehner: Arbeitsinspektoren sollten „mit Augenmaß“ handeln

OeVP-KLUBKLAUSUR: MITTERLEHNER
OeVP-KLUBKLAUSUR: MITTERLEHNERAPA/ERWIN SCHERIAU
  • Drucken

Es gebe zu viele und veraltete Vorschriften, setzt der Wirtschaftsminister auf eine rasche Umsetzung. Die Verwaltungspraxis sei teils absurd. Datenblätter für Putzmittel werden gefordert, wo es keine gebe.

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatte eine Entrümpelung des Arbeitnehmerschutzes angesprochen. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) pocht auf die Umsetzung. Der "Kleinen Zeitung" sagte der Wirtschaftsminister: "Worauf warten, das Problem ist erkannt, lösen wir es möglichst rasch."

Mittlerlehner fordert, dass die Gesetze und Vorschriften im Arbeitnehmerschutz praxistauglicher vollzogen werden müssten. Beratung und Prävention sollten im Vordergrund stehen, nicht Strafen und Bürokratie. "Wir brauchen klare und verständliche Regeln, die leicht zu finden sind und einander nicht widersprechen."

Widerspruch zu Marktamt

Und die vielen - konkret 306 - Arbeitsinspektoren sollten endlich "mit Augenmaß" handeln. Es gebe auffallend viele Beschwerden von Unternehmern über die Tätigkeit der Arbeitsinspektoren und die unübersichtliche und teils veraltete Rechtslage. Die Fülle an Vorschriften überfordere nicht nur die Firmen sondern auch die Kontrolleure, so der Vizekanzler. Das Arbeitnehmerschutzgesetz allein habe 132 Paragrafen. Dazu kämen noch zahlreiche Verordnungen, etwa die Bauarbeiterschutzverordnung mit 164 Paragrafen oder die Nadelstichverordnung.

Manche Vorschriften seien zu allgemein, sodass Inspektoren viel Spielraum bei der Bewertung hätten. "In zwei Kaffeehäusern war etwa der Arbeitsinspektor nicht mit dem Fliesenboden hinter der Schank einverstanden, da die Mitarbeiter auf 'zu hartem Untergrund' stehen mussten bzw. die Fliesen 'zu rutschig' waren. Die Anweisung war, einen Teppich aufzulegen. Das war aber wiederum für den Inspektor des Marktamtes ein Hygieneproblem", erinnerte das Wirtschaftsministerium an ein Extrembeispiel.

Unvereinbarkeit bei Beleuchtung

Die Verwaltungspraxis sei teils absurd. "Ein Arbeitsinspektor verlangte für das handelsübliche Putzmittel CIF ein Sicherheitsdatenblatt, obwohl es für CIF gar kein derartiges Datenblatt gibt", heißt es aus dem Wirtschaftsministerium dazu.

Manchmal seien Regelungen auch widersprüchlich oder gar unvereinbar. "Die Arbeitsstättenverordnung sieht auf allen Verkehrswegen eine Mindestbeleuchtung von 30 Lux vor. Damit hat zum Beispiel der Flughafen Wien ein Problem, weil internationale Normen in der Luftfahrt geringere Beleuchtungen vorsehen, um die Piloten am Flugfeld nicht zu blenden."

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.