Mehr Geld an Arbeitslose

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THEMENBILD: ARBEITSMARKTSERVICE AMS / ARBEITSLOSENZAHLEN /ARBEITSLOSEAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Ein Höchstgerichtsurteil bringt Familien 50 Millionen Euro. Nachzahlungen sind noch im Laufen.

Wien. Für einen Teil der Familien von Arbeitslosen gibt es seit knapp einem Jahr mehr Geld – sie profitieren von einer Änderung der Anrechnung des Familienzuschlags zum Arbeitslosengeld. Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Februar des Vorjahres. Die Folge, wie Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) jetzt in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ bestätigt: Bis zu 253.000 potenziell Betroffene im Zeitraum der Einführung der Mindestsicherung vom 1. September 2010 bis 23. Februar 2016 erhalten über Antrag Nachzahlungen. Seither kommt beim Arbeitsmarktservice (AMS) nun automatisch die neue Berechnung zum Tragen. Laut Stöger betrugen die Mehrkosten allein 2016 geschätzt 51 Millionen Euro, für 2017 machte er noch keine Angaben.

Es geht um Fälle, bei denen Familien Leistungen des AMS (etwa Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) und Mindestsicherung erhalten. Vor dem Höchstgerichtsurteil wurde der Familienzuschlag gleich zum Arbeitslosengeld dazugerechnet, die Aufstockung mittels Mindestsicherung fiel entsprechend geringer aus. Seit 24. Februar 2016 kommt der Familienzuschlag zu Arbeitslosengeld und Aufstockung mittels Mindestsicherung dazu. Der Zuschlag macht pro Kind und Tag 0,97 Euro und damit knapp 30 Euro im Monat aus. Je mehr Kinder, umso höher der Zuschlag.

Die FPÖ wollte nach einem „Kurier“-Bericht im November genauer Auskunft. Von der automatischen Neuberechnung profitierten laut Stöger von 24. Februar bis 11. August des Vorjahres 76.242 Personen, darunter 7802 EU-Bürger sowie 17.069 Drittstaatsangehörige.

Für die Zeit von 1. September 2010 bis 23. Februar 2016 ist hingegen ein Antrag Betroffener auf Nachzahlung nötig. Die Höhe richtet sich nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Kinderzahl. Laut AMS gab es „sehr viele“ Anträge, auch von Arbeitslosen, für die das Urteil nicht zur Anwendung kommt. Die Aufarbeitung ist im Gang und sei ein „riesiger Aufwand“ . (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2017)

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