Die "Presse" bringt alle Details und Hintergründe zum Beschäftigungsbonus, mit dem der weitere Zuzug von osteuropäischen Arbeitskräften verhindert werden soll.
Das hat es schon lange nicht mehr gegeben. Die Regierung beschließt im Ministerrat einen Beschäftigungsbonus - und fast alle sind damit zufrieden. Applaus kommt von der Wirtschaftskammer, der Industriellenvereinigung, den Gewerkschaften und von der FPÖ. Nur die Neos und das Team Stronach äußerten Kritik. Mit der zwei Milliarden Euro teuren Maßnahme soll die Arbeitslosigkeit gesenkt und der Zuzug von osteuropäischen Arbeitsmigranten eingeschränkt werden. Die „Presse“ bringt dazu die wichtigsten Antworten: Werden auch Uni-Absolventen und Menschen, die den Job wechseln wollen, gefördert? Was müssen Firmen tun, um das Geld zu bekommen? Sind auch Doppelförderungen erlaubt? Und widerspricht der Ausschluss von Ausländern dem EU-Recht?
1. Wie funktioniert der Beschäftigungsbonus?
Unternehmen erhalten ab Anfang Juli einen Bonus für zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze. Konkret bekommen die Firmen für jede neue Stelle drei Jahre lang 50 Prozent der nachweislich bezahlten Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) rückerstattet. Die Antragstellung ist ab 1. Juli 2017 möglich und muss vor Schaffung des ersten zu fördernden Jobs erfolgen. Die Förderung wird jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Laut Regierungsangaben können sich Firmen pro Arbeitnehmer und pro Jahr rund 4000 Euro an Lohnnebenkosten ersparen.