Wirtschaftskammer profitiert von Strafen

(c) Bruckberger
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Wenn Unternehmer wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung gestraft werden, dann erhält die Wirtschaftskammer den Erlös. Allein in Wien flossen so in den vergangenen zehn Jahren 6,5 Millionen Euro.

Wien. Wenn Betriebe Strafen wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung bezahlen müssen, dann freut sich die Wirtschaftskammer. Zumindest finanziell.

Wie eine Anfragebeantwortung des Grünen Nationalratsabgeordneten Matthias Köchl zeigt, erhält diese die verhängten Bußgelder: Allein in Wien wurden in den vergangenen zehn Jahren 6,5 Millionen Euro vom Magistrat überwiesen. Diese Summe soll laut Gesetz für die Förderung von Unternehmen in unverschuldeter Notlage verwendet werden.

Jährlich werden in der Hauptstadt rund 2500 solcher Strafen verhängt – rund ein Viertel sind dem Tatbestand „unbefugte Gewerbeausübung“ zuzuordnen. Weitere häufige Vergehen: Übertretungen der Marktordnung, unterlassene Anzeige der Standortverlegung, Betriebe ohne Geschäftsführer oder Sperrstundeüberschreitungen.

„Die Behörden müssen die Kontrollen durchführen, aber die Wirtschaftskammer bekommt das Geld – das passt nicht“, sagt Peter Kraus, Wirtschaftssprecher der Wiener Grünen. Das Geld solle bei der Stadt bleiben, um entstandene Kosten abzudecken, die Wirtschaftsförderung solle direkt verteilt werden. Es fordert dahingehend Gesetzesänderungen. Die Gewerbeordnung ist Bundesangelegenheit und wird derzeit novelliert.

Köchl kritisiert weiters, dass die Kammer in manchen Bundesländern – darunter Tirol, Kärnten und Steiermark – „Pfuschjäger“ ausschicke, die derartige Delikte aufspüren und zur Anzeige bringen sollen. Dabei sei die Finanzpolizei zuständig – nur sie könne eine transparente, gesetzeskonforme Abwicklung garantieren. In Wien gibt es Pfuschjäger offiziell nicht. Jedoch haben etliche Funktionäre Kontrollausweise. Ein Unternehmen kann deren Prüfungen aber verweigern.

Bei der Wirtschaftskammer Wien (WKW) versteht man die Kritik der Grünen nicht: „Es ist die Intention des Gesetzgebers, dass die Strafgelder den Geschädigten zufließen, also den redlich arbeiteten Unternehmern“, heißt es auf „Presse“-Anfrage. „Die Strafgelder sind deshalb zweckgebunden, die ordnungsgemäße Verwendung wird vom Kontrollamt und somit letztlich auch vom Rechnungshof geprüft.“

Strafen für die Sozialhilfe

Zu den2500 Strafen, die wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung verhängt werden, kommen in Wien jährlich ungefähr genau so viele Betriebsanlagenstrafen.Diese werden etwa wegen nicht genehmigter Betriebsanlagen, der Nichteinhaltung von Bescheidauflagen und der Nichteinhaltung von Bestimmungen aus Verordnungen verhängt

Auch sie sind zweckgebunden: Wie bei Strafen wegen Falschparkens rinnt der Erlös in die Sozialhilfetöpfe der Länder.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.03.2017)

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