Dritte Piste am Flughafen Wien: Gegen zwei der drei Richter wurden Ermittlungen eingeleitet.
Wien. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat vor wenigen Wochen überraschend entschieden, dass die dritte Piste am Flughafen Wien nicht gebaut werden darf. Nun ermittle die Wiener Staatsanwaltschaft gegen zwei der drei Richter, so der „Kurier“. Laut ORF-Mittagjournal wird auch gegen „Unbekannt“ ermittelt.
Geprüft wird ein Verdacht auf Befangenheit beziehungsweise Amtsmissbrauch. Den Richtern werde Voreingenommenheit vorgeworfen, weil ihre Entscheidung in Widerspruch zu den Gutachten stehe. Hintergrund: Zwei der Richter waren vorher Juristen im Umweltministerium, ein dritter Generalsekretär der Land- und Forstbetriebe.
Verwunderung groß
Verfassungsrechtler Heinz Mayer von der Universität Wien zeigte sich am Mittwoch „überrascht, dass dieser strafrechtlich doch sehr schwere Vorwurf erhoben wird.“ Von außen jedenfalls könne er nicht erkennen, dass da schwerwiegende Mängel vorliegen sollten und „schon gar nicht strafrechtlich relevante“, sagte Mayer.
Es müsse einen konkreten Grund geben, der Befangenheit nahelege – zum Beispiel ein Abhängigkeitsverhältnis eines Richters von bestimmten Interessengruppen oder der Verwandten des Richters von bestimmten Interessengruppen. Als Befangenheitsgrund reiche eine frühere Tätigkeit nicht aus, so der Verfassungsrechtler.
Die Vorwürfe sind der Zeitung zufolge über die Whistleblower-Hotline der Korruptions-Staatsanwaltschaft gekommen und von dort an die Wiener Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Diese hat sodann Ermittlungen aufgenommen. (apa)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.03.2017)