Ein Jugendsekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) will im Vorjahr 1.340 Überstunden geleistet haben, die ihm nicht abgegolten wurden. "Die Arbeitsbelastung meines Mandanten war so stark, dass er mit Ende Juni 2009 aufgrund eines Burn-Out-Syndroms in Krankenstand gehen musste", erläutert sein Anwalt, Oliver Koch. Er bereitet sich nun auf eine Klage gegen den ÖGB vor, der im Nachhinein 24.400 Euro zahlen soll.
ÖGB: Überstunden nicht nachvollziehbar
"Für uns sind die behaupteten Überstunden in dieser horrenden Höhe in keinster Weise nachvollziehbar", betont Michael Rovina, der Leiter der Rechtsabteilung des ÖGB. Der Sekretär habe selbstverständlich eine Überstundenpauschale erhalten und bisher keine Belege vorgelegt, aus denen sich darüber hinausgehende geleistete Arbeitszeiten dokumentieren ließen.
Vorgänger kamen mit Zeit aus
Der Chefjurist des ÖGB verweist darauf, sämtliche Vorgänger des Jugendsekretärs hätten die mit dieser Funktion verbundenen Tätigkeiten und Aufgabenbereiche "problemlos in ihrer normalen Arbeitszeit untergebracht". Der Sekretär habe außerdem nie über berufliche Überforderung geklagt: "Er ist nie mit Beschwerden zu seinen Vorgesetzten gekommen."
Klage weil gekündigt?
Für Rovina stehen die finanziellen Forderungen des Mannes in ursächlichem Zusammenhang mit dem Umstand, dass diesem mit Jahresende 2009 gekündigt wurde, nachdem es unter anderem zu Unstimmigkeiten bei der Organisation eines Jugendsporttags gekommen sein soll.
"Nie vor 22 Uhr aus dem Büro"
Der Jugendsekretär lässt diese Vermutung nicht gelten: "Es hat nie einen Tag gegeben, wo ich vor 22 Uhr aus dem Büro gegangen bin". Mitunter hätte er "sieben Tage die Woche durchgehend gearbeitet". Am Wochenende hätten ihm sogar Freunde beim Kuvertieren von 40.000 Briefen geholfen, "weil ich sonst in Arbeit untergegangen wäre". Er habe "komplett unbezahlt" Aktionstage, Seminare und Kurse geplant, konzipiert und abgewickelt: "Dazu habe ich genaue Aufzeichnungen."
Da in dieser Sache eine außergerichtliche Einigung ausgeschlossen scheint, dürfte die Causa schon demnächst vor dem Wiener Arbeitsgericht landen.
(APA)

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