Die Fleißaufgabe des Finanzministers

NATIONALRAT: SCHELLING
NATIONALRAT: SCHELLINGAPA/GEORG HOCHMUTH
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Seit 2011 dürfen außerbörsliche AGs nur mehr Namensaktien ausgeben. Die OECD-Vorgabe soll Geldwäsche verhindern. Sie verhindert aber auch Börsengänge von Mittelständlern. Berlin habe die Vorgabe besser umgesetzt, so Kritiker.

Wien. Eigentlich war es eine Erfolgsnachricht. Nur 48 Stunden hat die Oekostrom AG gebraucht, um Anfang der Woche ihre Kapitalerhöhung von einer Million Euro über die Bühne zu bringen. Allerdings war ein Wermutstropfen dabei: Denn die Transaktion musste über die Crowdfunding-Plattform Conda abgewickelt werden. „Wir hätten es lieber an der Börse gemacht. Wir hätten gerne Zugang zum elektronischen Handel und die Möglichkeit für unsere Aktionäre, die Papiere ins Depot zu legen“, so Lukas Stühlinger, Vorstand der Oekostrom AG. Für Mittelständler wie das 50-Millionen-Umsatz-Unternehmen sei dies aber de facto unmöglich.

Grund dafür ist die Geldwäschebekämpfung der OECD. Oder die zu strikte Umsetzung durch das Finanzministerium. Oder beides zusammen. Das ist Ansichtssache.

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