Am 27.10.2009 wurde ein chinesischer Staatsangehöriger wegen gewerblicher Zoll- und MWSt-Hinterziehung vom Landesgericht für Strafsachen Wien zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und einer Gesamtgeldstrafe von 48 Millionen Euro verurteilt.
Er hatte in tausenden Fällen Waren aus China in Wien mit gefälschten Papieren verzollen lassen und weiter an Abnehmer in Italien verkauft. Die grundsätzlich in Italien fällige Umsatzsteuer wurde hinterzogen. Es werden noch weitere Prozesse gegen den Verurteilten folgen.
Gefälschte Zollpapiere mit Fantasiewerten
In der von der Zollfahndung ausgehobenen Fälscherwerkstatt in Brunn am Gebirge in Niederösterreich wurden Blankovordrucke für Rechnungen, Frachtdokumente und chinesische Ursprungszeugnisse vorgefunden, die mit nachgemachten Stempeln versehen, bei der Einfuhr genutzt wurden.
Die Zollwerte konnten hierbei beliebig manipuliert werden, um die Abgabenbelastung möglichst gering zu halten. Die manipulierten Rechnungen wiesen nur einen Bruchteil des tatsächlichen Warenwertes auf. Somit wurde durch die Rechnungsmanipulation über einen verminderten Wert der Sendung bis zu 90% der Zollabgaben hinterzogen und zusätzlich die gesamte Umsatzsteuer im Bestimmungsland umgangen.
EU-Steuersystem ausgenutzt
Es handelt sich bei diesem Fall um die systematische Hinterziehung von Eingangsabgaben (Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer) in Millionenhöhe durch falsche Zollwertanmeldungen im "Zollverfahren 4200". In diesem Verfahren wird die Erhebung der Mehrwertsteuer ausgesetzt und findet im eigentlichen Käuferland z.B. Italien, Rumänien, Polen oder Ungarn statt. Die angeblichen Empfänger waren jedoch entweder nicht existent oder stellten ihre Aktivitäten innerhalb kürzester Zeit wieder ein. Die Folge war, dass in keinem der genannten Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß angemeldet und entrichtet wurde.
Pröll gratuliert
ÖVP-Finanzminister Pröll begrüßt die Verurteilung als „eine deutliche Warnung, an jene, die sich durch Betrug gegenüber ehrlichen Unternehmern einen unfairen Vorteil verschaffen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gilt seitens der Finanzbehörden Null Toleranz gegenüber Steuerbetrug.“
(Red. )

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