22.11.2009 01:01 | Meine Presse Merkliste0

Ehemaliger Meinl-Prüfer muss um Honorar bangen

06.11.2009 | 15:28 |   (DiePresse.com)

Thomas Havranek, der im Juli abberufene Meinl-Prüfer, muss um seine 728.000 Euro Honorar bangen. Denn die Meinl-Bank meint, er hätte die Rechnung zu spät gelegt und nun keinen Anspruch mehr darauf.

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Thomas Havranek war von August 2008 bis zu seiner Abberufung im Juli 2009 Gutachter im Prozess gegen die damalige Meinle European Land. Dafür stellte er am 22. September 2009 der Staatsanwaltschaft eine Honorarnote in Höhe von 728.000 Euro aus, wie das Magazin "Format" berichtet. Die Meinl-Anwälte meinen, dass das zu spät gewesen sei. Denn im Gebühren-Anspruchgesetz, Paragraph 38, steht, dass solche Ansprüche binnen 14 Tagen nach Abschluss der Tätigkeit bei sonstigem Verlust geltend gemacht werden.

Auf Bestätigung gewartet

Doch Havranek wartete mit der Honorarnote, bis seine Abberufung richterlich bestätigt wurde, was am 11. September 2009 der Fall war. Für ihn war seine Tätigkeit erst mit diesem Tag beendet, folglich war die Rechnungslegung am 22. September innerhalb dieser 14-tägigen Frist.

Michael Aufner, Experte für Sachverständigenrecht im Justizministerium, teilt Havraneks Ansicht. Er räumt aber ein, dass "das Landesgericht auch anders entscheiden kann".

Havranek hat bisher rund 350.000 Euro über Kostenvorschüsse für siene Gutachtertätigkeit erhalten.

(Red. )

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4 Kommentare
Gast: prüfling
06.11.2009 17:50
0 0

interessant

wäre zu den 730 k der damit verbundene aufwand (personentage...).

Gast: chulio
06.11.2009 16:24
0 0

tja

hat jemand gedacht, dass der JM freiwillig zahlt?

Antworten Gast: Peter
08.11.2009 13:55
0 0

Re: tja

Einem, durch ein legales und rechtstaatliches richterliches Urteil festgestelltem, befangenen Gutachter würde ich auch nichts zahlen wollen.

So wie alle anderen, Sie eingeschlossen, ebenfalls nicht.

Und da lassen wir jetzt mal ganz Außen vor, daß selbst die Kollegen Gutachter von Hrn. Havranek sich über die Fehler des Havranek-Gutachtens noch immer krumm und dämlich lachen. ;-)

Antworten Gast: Peter
08.11.2009 13:55
0 0

Re: tja

Einem, durch ein legales und rechtstaatliches richterliches Urteil festgestelltem, befangenen Gutachter würde ich auch nichts zahlen wollen.

So wie alle anderen, Sie eingeschlossen, ebenfalls nicht.

Und da lassen wir jetzt mal ganz Außen vor, daß selbst die Kollegen Gutachter von Hrn. Havranek sich über die Fehler des Havranek-Gutachtens noch immer krumm und dämlich lachen. ;-)

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