Mahrer: „Regulierung ist zu streng“

Harald Mahrer (ÖVP)
Harald Mahrer (ÖVP)(c) Clemens Fabry
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Staatssekretär Mahrer sieht Vorschriften für Banken als Problem für Mittelständler. Es brauche Alternativen zum Bankkredit.

Wien. Es ist für Firmen in den vergangenen Jahren schwieriger geworden, sich zu finanzieren. Vor allem, wenn es sich um kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) handelt, für die der Sprung auf den Kapitalmarkt, etwa in Form von eigenen Anleihen, zu groß ist. Das ist die Kernaussage sämtlicher Untersuchungen zu diesem Thema, egal, ob sie von der Nationalbank oder wie jüngst vom Unternehmensberater EY erstellt werden.

Für den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Harald Mahrer (ÖVP), eine Situation, „die das Potenzial hat, zum Drama zu werden“. Denn es sei allgemein klar, dass die heimischen Unternehmen aufgrund der Digitalisierung in den kommenden Jahren viel investieren werden müssen, so Mahrer im Gespräch mit der „Presse“. „Das ist notwendig, um den Standort abzusichern.“ Gleichzeitig sei klar, dass viele dieser Investitionen aufgrund des erschwerten Zugangs zur Finanzierung nicht möglich werden.

Schuld daran sind nach Ansicht von Mahrer einerseits die regulatorischen Vorgaben für die Banken. „Die Regulierung ist derzeit zu streng.“ Dass mittelgroße und gesunde Banken nun dafür büßen müssten, „weil ein paar Spekulanten nicht aufgepasst haben, ist eine Fehlentscheidung“, so Mahrer. Gerade Österreich seit davon jedoch stark betroffen. Denn: „Wir haben traditionell eine sehr starke Abhängigkeit von der Bankfinanzierung.“

Freibetrag für Beteiligungen

Das führe auch gleich zum zweiten Grund für die Finanzierungs-Probleme. „Das Mindset in Österreich ist sehr kapitalmarktfeindlich.“ Die Voraussetzungen für alternative Finanzierungen würden hierzulande häufig daran scheitern. Hier sieht Mahrer auch den Koalitionspartner SPÖ in der Pflicht.

So erneuert der Staatssekretär seine Forderung nach einem Beteiligungsfreibetrag in KMU. Demnach sollen kapitalerhöhende Investitionen im Ausmaß von bis zu 250.000 Euro über fünf Jahre verteilt von der Steuer abgeschrieben werden dürfen. Das Zielunternehmen solle dabei nicht älter als zehn Jahre sein dürfen, und das Geld müsse zumindest drei Jahre investiert bleiben.

Mahrer hätte diesen Freibetrag bereits gern im 2016 verabschiedeten Start-up-Paket gesehen. Doch das ist damals nicht zuletzt am Widerstand des Koalitionspartners gescheitert. Dort sieht man einen solchen Freibetrag als Steuersparmodell für Reiche an.

Neben dem Freibetrag ist laut Mahrer auch eine „KMU-Börse“ auf jeden Fall dringend geboten. Wie berichtet, ist es für heimische Mittelständler aufgrund von gesetzlichen Vorschriften derzeit ja de facto unmöglich, an die Börse gehen zu können. Grund dafür ist die Regelung, dass nur Unternehmen im sogenannten geregelten Markt (der nur für große Unternehmen praktikabel ist) Inhaberaktien ausgeben dürfen. Diese sind aber notwendig, damit Dividenden ausgezahlt werden können. Grund dafür sind Geldwäschevorschriften der OECD.

„Ich habe Verständnis, dass man auf die Geldwäschebekämpfung achten muss“, so Mahrer. Dennoch gehe es hierbei um eine Güterabwägung. Und daher sollte Österreich dem deutschen Modell folgen. Dort sind Inhaberaktien auch für Mittelständler möglich. Hier ist jedoch das ÖVP-geführte Finanzministerium der Bremser. Österreich müsse bei der Geldwäschebekämpfung besonders sauber sein, heißt es dort.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.04.2017)

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