Streit um mehr Befugnisse für Steuerberater

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Anwälte sind über geplantes neues Gesetz empört.

Wien. Der Entwurf des neuen Wirtschaftstreuhänderberufsgesetzes (WTBG) sorgt zwischen Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern für gröbere Verstimmung. Konkret ist es § 3 Abs. 3 des Gesetzes, der die Gemüter erhitzt. Er sieht vor, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer künftig ihre Klienten in allen rechtlichen Belangen beraten dürfen.

Ausdrücklich hervorgehoben wird im Entwurf die Beratung in arbeitsrechtlichen Belangen, etwa die Gestaltung vor Arbeitsverträgen. Für die Rechtsanwaltskammer ist die Ausdehnung der Befugnisse der Wirtschaftstreuhänder ein absolutes No go, drängen sie doch damit in ein Terrain, das Rechtsanwälte für sich alleine beanspruchen.

„Ausbildung reicht nicht“

Die Ausbildung, die Wirtschaftsprüfern zuteil werde, könne nicht mit jener von Rechtsanwälten verglichen werden, argumentiert der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Rupert Wolff, sinngemäß. „Nach der im WTBG vorgeschlagenen Regelung soll jeder Absolvent einer Fachhochschule, also auch jemand, der das Hebammenstudium absolviert hat, zur Steuerberatung zugelassen werden.“ Dass Steuerberater damit die fachliche Befähigung hätten, kompetent juristisch zu beraten, bezweifelt er massiv.

Der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, kann das nicht verstehen. Schon bisher hätten sich Klienten in diesen Rechtsfragen an ihre Steuerberater gewandt. Und Steuerberater hätten in aller Regel Betriebswirtschaft oder Jus studiert, sagt er. An der Qualität ihrer juristischen Beratung gebe es nichts zu bemängeln. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Das parlamentarische Begutachtungsverfahren läuft noch bis 6. Mai 2017. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2017)

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