SPÖ will Konzerne mit „Google Tax“ einfangen

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Internationale Unternehmen, die viel Geschäft in Österreich machen, hierzulande aber kaum Steuern zahlen, sollen mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen in die Steuerpflicht genommen werden.

Wien. „Google Tax“, Besteuerung von „digitalen Betriebsstätten“, Umsatzsteuer auf „tauschähnliche Umsätze“, Verbot von Briefkastenfirmen, Strafzuschlag bei Gewinnverschiebungen: Die SPÖ hat eine ganze Reihe von Ideen, wie Österreich internationale Konzerne, die hierzulande viel Geschäft machen, aber wenig Steuern zahlen, steuertechnisch einfangen könnte. Ein entsprechendes Arbeitspapier ist nun dem Koalitionspartner ÖVP übermittelt worden. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder ist optimistisch, mit dem Koalitionspartner in den wesentlichen Punkten Einigung zu erzielen, sodass erste Ergebnis, wie im Regierungsprogramm vereinbart, noch im Juni vorgelegt werden können.

Die wichtigsten Punkte:
•Die Werbeabgabe soll auf Werbeumsätze von Internetkonzernen, deren Website in Österreich abrufbar ist, ausgeweitet werden (Google Tax). Eine aufkommensneutrale Gestaltung soll garantieren, dass im Gegenzug österreichische Unternehmer weniger Werbeabgabe zahlen.
•Die Steuerpflicht soll auf „digitale Betriebsstätten“ ausgedehnt werden. Damit würden auch Unternehmen Steuern zahlen, die hierzulande Internetgeschäfte machen, ohne über eine österreichische Niederlassung zu verfügen.
•Zudem will die SPÖ im Onlinebereich Steuerpflicht für „tauschähnliche Umsätze“ einführen. Das zielt auf das Onlinegeschäftsmodell ab, bei dem Nutzer etwa die Verwendung von Suchmaschinen mit der Preisgabe von persönlichen Daten „bezahlen“. Wie diese tauschähnlichen Geschäfte bewertet werden sollen, will Schieder nicht sagen. Das sei im Fall des Falles Sache des Finanzministeriums.
•„Aggressive Steuerplanungsmodelle“ sollen durch Steuern auf umgeleitete Gewinne und durch einen Strafzuschlag bei Gewinnverschiebungen erschwert werden.
•Briefkastenfirmen, die erkennbar der Steuerumgehung dienen (indem sie etwa im Sitzstaat keine wirtschaftliche Tätigkeit entfalten) sollen verboten, Zahlungen dorthin von der Abzugsfähigkeit ausgenommen werden.
•Zudem sollen Doppelbesteuerungsabkommen überarbeitet werden. Im Visier ist dabei unter anderem jenes mit Ungarn, das dortigen Baufirmen derzeit erlaubt, bis zu zwei Jahre lang auf österreichischen Baustellen zu arbeiten, ohne hier steuerpflichtig zu werden. Das sei ein großer Konkurrenznachteil für österreichische Bauunternehmen. Sie müssten nämlich 25 Prozent KöSt zahlen, während in Ungarn nur neun Prozent fällig werden. Aber auch die in Irland angesiedelten großen Internetkonzerne will man mittels neuer Doppelbesteuerungsabkommen in die hiesige Steuerpflicht zwingen.

Das Ganze soll nach den Plänen der SPÖ dadurch abgerundet werden, dass man auch Anwälte, Steuerberater oder Banken, die aktiv bei Gewinnverschiebungen helfen, in die Pflicht nimmt. Und: Die Zahl der Großbetriebsprüfer soll kräftig aufgestockt werden.

Schieder kann sich vorstellen, dass in vielen dieser Punkte Konsens mit dem Koalitionspartner hergestellt werden kann. Alle diese Vorhaben könnten auch problemlos auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Einige Punkte aus dem SPÖ-Wunschpapier lassen sich allerdings nur auf EU-Ebene verwirklichen: etwa die Festlegung einer EU-weiten Mindestkörperschaftssteuer (15 Prozent) oder eine Änderung der Zinsen-Lizenzgebühren-Richtlinie. Die konzerninterne Verrechnung von Lizenzgebühren (etwa für die Verwendung von Logos oder Firmennamen) ist eine beliebte Methode der Gewinnverschiebung. (ju)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2017)

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