Eilantrag gegen Geldpolitik der EZB

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Ökonomen wollen vor Gericht ein Ende der lockeren Geldpolitik erzwingen.

Frankfurt. Deutsche Kritiker der EZB-Geldpolitik wollen über das deutsche Bundesverfassungsgericht die Bundesbank zum Ausstieg aus dem billionenschweren Anleihen-Kaufprogramm zwingen. Das Karlsruher Gericht bestätigte am Dienstag den Eingang eines entsprechenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Er werde zügig bearbeitet, sagte ein Sprecher. Angaben, wann eine Entscheidung erfolge, könnten jedoch nicht gemacht werden. Die „Börsen-Zeitung“ hatte zuerst über das Vorhaben berichtet. Der Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber will mit dem Eilantrag dafür sorgen, dass die Bundesbank von der Teilnahme an den EZB-Anleihenkäufen „entpflichtet“ wird. Deren Fortsetzung sei für die Bundesbank und den deutschen Staatshaushalt mit unverhältnismäßig hohen Risiken verbunden, begründete er den Schritt. Es dürfe nicht abgewartet werden, ob und wann die EZB einen Kurswechsel einleite. „Vielmehr muss die Bundesbank vom Bundesverfassungsgericht sofort die Freiheit erhalten, sich aus dem laufenden Programm in der ihr angemessen erscheinenden Weise zurückzuziehen.“

Die EZB und die nationalen Notenbanken wollen mit den Wertpapierkäufen die Konjunktur in der Eurozone stützen und die Inflation nach oben treiben. Die Transaktionen sollen noch bis mindestens Ende Dezember fortgesetzt werden und dann ein Gesamtvolumen von 2,28 Billionen Euro erreichen. In Karlsruhe sind bereits seit 2015 Verfassungsbeschwerden gegen das Kaufprogramm eingegangen. Eine Entscheidung dazu ist nach Angaben des Gerichtssprechers aber nicht absehbar. Unter den fünf Verfahren befindet sich auch die Klage des Berliner Finanzwissenschaftlers, die er 2016 eingereicht hatte.

Im vergangenen Jahr hatte das Verfassungsgericht wichtige Teile der EZB-Krisenpolitik bestätigt. Die Richter hatten entschieden, dass die EZB im Krisenfall unter Beteiligung der Bundesbank angeschlagene Euro-Länder unter Auflagen mit dem Kauf von Staatspapieren stützen kann. Damit hatte das Gericht nach Einschätzung vieler Experten der Notenbank auch den Rücken für ihre aktuellen Wertpapierkäufe gestärkt. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.05.2017)

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