Aktien an Mitarbeiter: 4500 Euro pro Jahr ohne Steuern

Finanzminister Hans Jörg Schelling.
Finanzminister Hans Jörg Schelling.(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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SPÖ und ÖVP haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag für ein Gesetz über Mitarbeiterstiftungen geeinigt. Es soll ab 2018 gelten.

Wien. Nach der Sommerpause dürften konkrete Gesetze aufgrund des Wahlkampfes wohl kaum beschlossen werden. In den letzten Wochen vor der Pause schafft es die Regierungskoalition nun aber doch noch, das eine oder andere auf Schiene zu bringen. Neben der Bildungsreform ist dies auch bei der Mitarbeiterbeteiligung gelungen. Wie „Die Presse“ exklusiv berichtete, wurde ein entsprechender Vorschlag von Finanzminister Hans Jörg Schelling bereits im April an die SPÖ übermittelt. In leicht abgewandelter Form soll dieser Vorschlag nun am 21. Juni in den Finanzausschuss des Parlaments kommen und in der nächsten darauf folgenden Plenarsitzung beschlossen werden.

Konkret geht es bei dem Gesetz darum, eine einheitliche rechtliche Form für Mitarbeiterstiftungen zu schaffen. So sollen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Die Angestellten erhalten eine steuerliche Verbesserung, wenn ihre Unternehmen Aktienprogramme zur Bindung der Angestellten an ihre Firma nutzen. Und die Firmen erhalten in Form der Mitarbeiterstiftung einen stabilen Aktionär. Bisher dürfen Aktien nur direkt an einzelne Mitarbeiter ausgegeben werden und nicht an eine Stiftung. Bei bestehenden Mitarbeiterstiftungen – wie etwa bei der Voest – musste dies mit einer aufwendigen Konstruktion gelöst werden.

Aktien erst bei Pensionierung

Künftig soll es eine neue Form einer betrieblichen Privatstiftung – die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung – geben. An diese können auch Aktien von Mitarbeitern gesammelt übergeben werden. Für die Dauer der Betriebszugehörigkeit verwaltet die Stiftung die Aktien treuhändisch. Erst bei einer Kündigung oder der Pensionierung des Mitarbeiters werden die Wertpapiere an den Mitarbeiter übergeben, sodass er sie auch an der Börse verkaufen kann.

Dafür wird die steuerliche Begünstigung von solchen Aktienprogrammen erhöht. So sind bei der individuellen Übergabe nur Aktien im Wert von 3000 Euro von Lohnsteuer und Sozialbeiträgen befreit. Erfolgt die Übergabe künftig im Rahmen einer Mitarbeiterstiftung, sind Wertpapiere von bis zu 4500 Euro jährlich von sämtlichen Abgaben befreit. Dies ist auch die einzige Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Gesetzes. Denn Schelling wollte eigentlich die Befreiung auf 6000 Euro verdoppeln, die SPÖ war hier jedoch dagegen, weshalb es nun diesen Kompromiss bei 4500 Euro gibt.

Die jährlichen Kosten in Form eines Entfalls von Lohnsteuer und Sozialversicherung wurden im April im Finanzministerium mit zehn Mio. Euro ab 2018 beziffert. Bis 2021 sollte dieser Wert auf rund 39 Mio. Euro steigen. Aufgrund der geringeren Befreiung dürften die Kosten nun jedoch ebenfalls geringer ausfallen.

Bisher sind österreichweit 20.000 Mitarbeiter an ihren Firmen beteiligt. Diese Zahl soll durch das Gesetz verdoppelt werden. Ursprünglich zeigten sich mehrere Firmen, darunter Erste Group, OMV, Post, Uniqa, Telekom und Wiener Städtische an einem solchen Konzept interessiert. Bei welchen Unternehmen dies nun auch konkret umgesetzt werden wird, ist aber noch offen. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2017)

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