Warum Google den Fiskus besiegt

Blick in die Zukunft: Provozieren die Steuertricks der IT-Giganten die virtuelle Betriebsstätte?
Blick in die Zukunft: Provozieren die Steuertricks der IT-Giganten die virtuelle Betriebsstätte?Reuters
  • Drucken

In Frankreich bleibt es Google erspart, 1,1 Mrd. Euro nachzuzahlen. Italien aber schaffte einen Deal. Schelling will die „digitale Betriebsstätte“ in ganz Europa durchsetzen.

Wien. Frankreich wollte allen zeigen, wie man IT-Giganten zum Steuerzahlen zwingt – und legte einen Bauchfleck hin. Der Fiskus verlangte von Google, für die Jahre 2005 bis 2010 in Summe 1,1 Mrd. Euro an Steuern nachzuzahlen. Dazu rasselte vor einem Jahr der damalige Finanzminister Sapin kräftig mit dem Säbel: „Wir werden das volle Programm durchziehen.“ Sollte heißen: kein schwachbrüstiger Deal, sondern ein sauberes Gerichtsurteil. Es liegt nun vor, aber anders als erhofft. Das Verwaltungsgericht von Paris gab Google recht: Der Suchmaschinenkonzern hat keine feste Betriebsstätte in Frankreich. Deshalb durfte und darf er seine Werbeeinnahmen mit französischen Kunden in Irland besteuern, wo er seine Europazentrale hat. Was ihm einiges erspart: Statt 33 Prozent Unternehmenssteuern zahlt er nur schlanke 12,5 Prozent. Bis 2020, wenn das besonders schmackhafte Steuersparmodell „Doppeltes irisches Sandwich“ ausläuft, sind es sogar weit weniger. Facebook und Apple mundet das auch. Den Finanzministern der übrigen EU-Staaten liegt hingegen schwer im Magen, dass ihnen damit viele Milliarden an Einnahmen entgehen.

Anzeigenkeiler reichen nicht

Aber das Pariser Urteil zeigt: Mit dem Begriff der physischen Betriebsstätte, wie er in unseren Rechtsordnungen üblich ist, kommt man in der digitalen Welt nicht weit. Google hat in Frankreich nur Anzeigenverkäufer, die Geschäfte keilen, also anbahnen. Die Entscheidung, ob es einen Abschluss gibt, wird in Irland getroffen, von wo auch der Vertrag kommt. Dort stehen die Server, dort stellt man die Anzeigen online. Also gibt es nur dort eine Betriebsstätte. Deshalb haben Experten schon erwartet, dass sich die Franzosen vor Gericht eine blutige Nase holen (zumindest vorerst, die Regierung überlegt noch, ob sie in die Berufung gehen soll).

Aber haben es nicht die Briten sehr wohl geschafft, Google zur Nachzahlung von immerhin 130 Mio. Pfund zu zwingen? Der Fall ist nicht vergleichbar: In Großbritannien hat der Koloss aus Mountain View auch Programmierer am Werken, und gestritten wurde über missbräuchliche Lizenzzahlungen, nicht über Werbeeinnahmen. Anders in Italien: Rom schloss im Mai mit Google einen Vergleich über 306 Mio. Euro. Das Unternehmen gestand sogar eine italienische Betriebsstätte ein, obwohl es dort wie in Frankreich nur um Anzeigenvertrieb geht. Über Unterschiede lässt sich nur spekulieren, weil es kein Gerichtsurteil mit Begründungen gibt. War Google bei der Trennung der Aufgabengebiete unvorsichtiger? „Offenbar stand viel auf dem Spiel, und Google wollte Rechtssicherheit haben“, schlussfolgert Steuerrechtsexperte Christian Wimpissinger von Binder Grösswang. Ähnliches vermutet auch Steuerberater Christian Ludwig: Der Deal deute darauf hin, dass „beide Seiten nicht sicher waren, ob sie ihren Standpunkt nachweisen können“. Oder aber es gibt „im nationalen Recht kleine Abweichungen“ bei der Definition der Betriebsstätte.

Im Prinzip könnte ja jeder Staat selbst festlegen, was er hier für richtig hält. Aber jeder braucht auch Abkommen mit anderen Staaten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dafür hat sich als Standard ein Musterabkommen der OECD durchgesetzt, das unser traditionelles Verständnis von einer Betriebsstätte de facto festschreibt.

Neuer Vorstoß aus Österreich

Es sei denn, es kommt zu einem großen Wurf, bei dem viele Staaten ihr Steuerrecht auf eine neue Grundlage stellen. Eine solche Möglichkeit, erinnert Wimpissinger, wäre die „europäische Unternehmenssteuer“. Beim deutsch-französischen Minigipfel am Donnerstag haben Merkel und Macron diese wieder in Aussicht gestellt: erst eine gemeinsame Bemessungsgrundlage, dann eine Aufteilung der Konzerngewinne auf die einzelnen Länder nach neuen Regeln. Aber über dieses Konzept diskutieren die EU-Staaten schon seit einem Jahrzehnt ergebnislos.

Mehr Aussicht auf Erfolg könnte ein aktueller Vorstoß aus Österreich haben: Finanzminister Schelling will den EU-Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr 2018 dafür nutzen, alle Mitgliedstaaten zu einer „digitalen Betriebsstätte“ zu überreden (was die SPÖ für Österreich schon länger fordert). Für „faszinierend“ hält Steuerrechtsexperte Claus Staringer von Freshfields diese Idee – und warnt zugleich: „Nur in der EU wäre das eine halbe Sache. Der Plan hat nur Sinn, wenn man auch mit wichtigen Drittstaaten einen Konsens findet“, vor allem mit den USA, der Heimat der Internetgiganten. Aber schon im Europäischen Rat, wo Steuerfragen meist Einstimmigkeit erfordern, ist Widerstand zu erwarten – zumindest von Irland. Denn jedes System, so veraltet es auch sein mag, hat Profiteure, die es nicht aufgeben wollen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.07.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

FILE PHOTO: A Google search page is reflected in sunglasses in this photo illustration taken in Brussels
Österreich

Frankreich: Google könnte Steuernachzahlung über 1,1 Mrd. Euro entgehen

Die Tochter des US-Internetkonzerns in Irland sei in Frankreich "nicht steuerpflichtig", entschied ein Pariser Gericht.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.