Der Schwarm zahlt: Crowdinvesting brachte 19 Millionen Euro

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Star-SchwarmAPA/dpa/Carsten Rehder
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Österreichs Crowdfunding-Plattformen finanzierten im ersten Halbjahr 56 Projekte. Das Finanzierungsvolumen stieg um 60 Prozent auf 19,2 Millionen Euro.

Schwarmfinanzierungen ziehen in Österreich immer mehr Kapital an. Die österreichischen Crowdinvesting-Plattformen finanzierten zwischen Jänner und Juni 2017 insgesamt 56 Projekte mit einem Betrag von 19,2 Millionen Euro. Das waren 7,2 Millionen Euro oder 60 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum und beinahe so viel wie im Gesamtjahr 2016, gab der Fachverband der Finanzdienstleister in der WKO am Dienstag in einer Aussendung bekannt.

Seit Bestehen der österreichischen Plattformen 2013 konnten insgesamt 53,7 Millionen Euro für 199 Projekte eingesammelt werden. Ein gutes Drittel kam im ersten Halbjahr 2017 zusammen. Einen deutlichen Aufschwung brachte im Herbst 2015 das Alternativfinanzierungsgesetz - umgangssprachlich auch Crowdfunding-Gesetz genannt. "Seit dessen Inkrafttreten sammelten die Plattformen 88 Prozent des bisher in Österreich durch Crowdinvesting akquirierten Geldes ein," betonte Paul Pöltner vom Fachverband der Finanzdienstleister in der Aussendung. Auch die Anzahl der Plattformen hat sich vervielfacht: Waren beim Start 2013 drei Plattformen am österreichischen Markt, sind es heute 14.

Mahrer: Traditionell starke Abhängigkeit von Banken

Traditionell gebe es in Österreich eine sehr starke Abhängigkeit von der Bankfinanzierung. Daher sei es wichtig, den Unternehmen neue Möglichkeiten zu geben, meinte Wirtschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) laut Aussendung zu diesem Thema. Um Innovationsführer zu werden, müsse neuen Ideen schneller zur Marktreife verholfen werden und der Fokus noch stärker auf leichteren Finanzierungszugang in der Wachstumsphase gelegt werden, so Mahrer.

Die "Schwarmfinanzierung" ist speziell bei Start-ups und in der Kreativwirtschaft beliebt. Viele kleine private Geldgeber ("Crowd") finanzieren anstatt einer Bank oder Großinvestoren ein Projekt oder eine Geschäftsidee, etwa über Nachrangdarlehen. Crowdinvesting verspricht den Investoren oft höhere Zinsen als traditionelle Finanzinstitutionen. Es kann aber auch bis zum Totalverlust des eingesammelten Betrags führen.

Früher gab es bei Crowdinvesting-Nachrangdarlehen von mehr als 1,5 Millionen Euro keine Regulierung und keine Aufsicht. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Frühjahr handelt es sich bei Nachrangdarlehen aber um eine Veranlagung, und ab 1,5 Millionen Euro muss aus Verbraucherschutzgründen ein Prospekt für Anleger verpflichtend angeboten werden. Bis zu 5 Millionen Euro reicht ein vereinfachter Prospekt, über 5 Millionen Euro ist ein voller Veranlagungsprospekt nötig. Bereits platzierte Nachrangdarlehen hat diese seit April bekannte Neuregelung nicht betroffen.

(ag/red)

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