Dieselskandal: Österreichs Justiz ermittelt gegen VW

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Auf Druck der Konsumentenschützer konkretisiert die Korruptions-Staatsanwaltschaft nun das Verfahren. Es geht gegen VW, Ex-Chef Winterkorn und Bosch. Auch in Deutschland sind nun die Behörden am Zug.

Wien/Wolfsburg. Einen Tag vor dem Diesel-Gipfel, der heute, Mittwoch, in Berlin stattfindet, zieht sich die Schlinge um VW enger zu. In Deutschland wie auch hierzulande ist nun die Justiz am Wort.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) hat bei seinen Ermittlungen zum VW-Abgasskandal offensichtlich konkrete Hinweise auf Fehlverhalten von Verantwortlichen des Autokonzerns gefunden. Nach Abschluss der Untersuchungen hat die Behörde die Staatsanwaltschaft Braunschweig ersucht, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Konkret geht es um die Frage, ob VW von der Europäischen Investitionsbank zu Unrecht Kredite erhalten oder EU-Gelder für F&E zweckentfremdet hat. Es wird vermutet, dass Mittel in die Entwicklung von Motoren mit manipulierter Abgassteuerung geflossen sind.

Vorwurf auf schweren Betrug

In Österreich hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wiederum auf Druck des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ihre Ermittlungen konkretisiert. Es geht nicht wie bisher gegen „unbekannt“, sondern gegen VW, den Zulieferer Bosch und den früheren VW-Chef Martin Winterkorn. Der Vorwurf lautet auf schweren Betrug, vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt und Abgabenhinterziehung.

Von „Dieselgate“ sind hierzulande rund 360.000 Autofahrer betroffen. 4500 haben sich inzwischen als Privatbeteiligte an das vom VKI angestrengte Strafverfahren angeschlossen. Der große Vorteil für sie: Schadensersatzansprüche verjähren nicht mehr. Das ist auch der Grund, weshalb Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI, auf „Presse“-Anfrage meint, dass sich weitere Geschädigte noch dem Verfahren anschließen können und auch sollten.

Der Abgasskandal bei VW, der 2015 aufflog, hat sich inzwischen zu einem Fanal mit Milliardenkosten für die gesamte europäische Autoindustrie ausgeweitet. Die Dieseltechnologie ist generell in Misskredit geraten, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge stehen in diversen deutschen Städten zur Debatte.

In Österreich hat der VKI im Juni 2016 Strafanzeige bei der WKStA eingebracht. Es ging aber nicht viel weiter, die Behörde schickte ein Rechtshilfeansuchen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig, das Verfahren zu übernehmen. In Deutschland gibt es aber keine Möglichkeit, Unternehmen strafrechtlich zu verfolgen. Hierzulande erlaubt das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) das sehr wohl. Der VKI reichte daraufhin im Juni 2017 eine Beschwerde wegen Untätigkeit der WKStA bei der Oberstaatsanwaltschaft ein. Das dürfte gewirkt haben, die WKStA ermittelt gezielt. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2017)

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