Serbien will Verkauf von Agrarland an Ausländer bremsen

AFP (SASA DJORDJEVIC)
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Ausländische Privatpersonen, die in Serbien Ackerland kaufen wollen, müssen künftig ein mindestens zehnjähriges Wohnrecht in der betreffenden Gemeinde vorweisen.

Serbiens Parlament will den Verkauf von Agrarland an Ausländer Medienberichten zufolge per entsprechender Gesetzesänderung am Donnerstag bedeutend erschweren. Die neuen Bedingungen sollen dann für ausländische Privatpersonen, nicht aber für ausländische Firmen gelten, wie die Tageszeitung "Danas" heute, Montag, berichtete.

Unternehmen aus dem Ausland sollen demnach problemlos serbische Agrarbetriebe bzw. Landgüter erwerben können und dadurch zu Eignern von Agrarland werden, heißt es in der Zeitung. Für ausländische Privatpersonen hingegen werden andere Regeln gelten.

Entsprechend der vorgeschlagenen Gesetzesänderung muss ein potenzieller Käufer von Agrarland aus dem Ausland ein mindestens zehnjähriges Wohnrecht in der Gemeinde vorweisen, in der das Agrarland liegt, und dieses bereits seit drei Jahren bestellen.

Der freie Verkauf von Agrarland an Ausländer, der nun zum Teil verhindert werden soll, ist im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU vorgesehen, das seit September 2013 in Kraft ist. Eine volle Liberalisierung im Hinblick auf das Agrarland sollte laut derzeitiger Regelung ab 1. September zur Anwendung kommen.

(APA)

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