Schweiz steckt noch viele Jahre in der Hochseeschifffahrt fest

Die Schweiz hat Bürgschaften für Hochseeschiffe gewährt, um in einem Krisenfall die Versorgung des Landes sicherstellen zu können.

Die letzten Bürgschaften der Schweiz für Hochseeschiffe laufen 2032 aus. Schneller könne der Bund nicht aus der Hochseeschifffahrt aussteigen, schreibt der Schweizer Bundesrat in am Montag veröffentlichten Antworten auf parlamentarische Anfragen.

Bern hat Bürgschaften für Hochseeschiffe gewährt, um in einem Krisenfall die Versorgung des Landes sicherstellen zu können. Weil die Hochseeschifffahrt in der Krise steckt, kommen ihn diese teuer zu stehen. Das Parlament musste im Sommer einen Nachtragskredit von 215 Millionen Franken genehmigen (187,28 Millionen Euro). Aus dem Verkauf von 13 Schiffen erziele der Bund rund 74 Millionen Franken, hieß es damals.

Laut den aktuellen Angaben konnten bisher indes nur 12 Schiffe verkauft werden. Der Prozess sei mit der Übergabe von 10 von 12 Schiffen weit fortgeschritten, schreibt der Bundesrat. Die zwei letzten würden bis Ende September übergeben. Zu den Verkaufsverhandlungen und zum Käufer äußert sich der Bundesrat nicht.

Den Ausstieg aus den Bürgschaften hat der Bundesrat bereits entschieden. Beschleunigen lässt sich dieser nicht. Die Anzahl der mit bürgschaftsgesicherten Darlehen finanzierten Schweizer Handelsschiffe wird in den nächsten Jahren abnehmen - von heute 29 (ohne die verkauften) auf 22 im Jahr 2021, 17 im Jahr 2025 und 7 im Jahr 2029. Die letzten Bürgschaften werden 2032 auslaufen.

Das entspreche einem etappenweisen Ausstieg mit stufenweiser Reduktion der verbürgten Darlehen von heute 512 Millionen Franken auf 411 Millionen (2021), 312 Millionen (2025) und 156 Millionen (2029), schreibt der Bundesrat. Ein rascherer Ausstieg sei nicht möglich, der Bund könne sich seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht entziehen.

Zur Reduktion der finanziellen Risiken bis zum Auslaufen der letzten Bürgschaft habe er jedoch diverse Maßnahmen ergriffen. So seien die Schiffseigner verpflichtet worden, ihre Risiken zu minimieren. Unter anderem sei ein neuer Abzahlungsmechanismus für bürgschaftsgesicherte Darlehen eingeführt worden.

Er wollte unter anderem vom Bundesrat wissen, wer die Bilanzen der Unternehmen kontrolliert habe und ob die Rechnungsprüfung zur Rechenschaft gezogen worden sei. Dazu schreibt der Bundesrat, das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) habe die Bilanzen und Berichte der Revisionsstellen ausgewertet.

Die Revisionsgesellschaften hätten in ihren Berichten sowohl auf drohende Überschuldungen als auch auf allfällige Gefährdungen der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit hingewiesen, hält der Bundesrat fest.

(APA/sda)

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