Frankreich schafft jetzt seine Vermögensteuer ab

A man, wrapped with a French flag, observes a minute of silence at the Notre Dame Cathedral in Paris to pay tribute to victims of Friday´s Paris attacks
A man, wrapped with a French flag, observes a minute of silence at the Notre Dame Cathedral in Paris to pay tribute to victims of Friday´s Paris attacks(c) REUTERS (CHARLES PLATIAU)
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Vermögensteuern gibt es künftig nur noch auf Immobilien, Kapitalerträge werden pauschal mit 30 Prozent besteuert.

Paris. Frankreich, das vor Kurzem noch mit einem 75-prozentigen Einkommensteuersatz für Einkommensmillionäre Promis ins Ausland vertrieben hat, hat nun beträchtliche Steuererleichterungen für Vermögende beschlossen: Die Vermögensteuer, die bisher auf Vermögen aller Art abzuführen war, wird in eine reine Immobiliensteuer umgewandelt. Fällig wird sie für Immobilienvermögen über 1,3 Mio. Euro, wobei die Wohnsitzimmobilie von der Steuerbemessung weitgehend ausgenommen wird.

Das Vermögensteueraufkommen wird dadurch auf höchstens ein Viertel des bisherigen Werts sinken. Allerdings war es schon bisher für ein Land von der Größe Frankreichs nicht berauschend: Es lag zwischen vier und fünf Mrd. Euro. Der Grund: Vermögende Franzosen waren (auch wegen der bereits wieder abgeschafften 75-prozentigen Millionärssteuer) reihenweise ins Ausland gezogen und hatten mobiles Vermögen ins Ausland gebracht. Die Regierung Macron hofft nun, eine Reihe dieser reichen Steuerflüchtlinge wieder ins Land zurückzubringen.

Gleichzeitig mit der De-facto-Abschaffung der Vermögensteuer hat die Nationalversammlung in Paris eine beträchtliche Reduzierung der Steuern auf Kapitalerträge beschlossen. Diese werden künftig pauschal mit 30 Prozent besteuert, sie müssen nicht mehr der normalen Einkommensbesteuerung unterzogen werden.

Ähnliche Regeln gibt es bereits seit Längerem in Österreich, wo auf Kapitalerträge 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig werden, und in Deutschland, wo der Abgeltungssteuersatz bei 25 Prozent liegt.

Die Reduktion der Reichensteuern, die von der Nationalversammlung mit großer Mehrheit durchgewinkt wurde, war in Frankreich nicht unumstritten. Im Vorfeld hatte es eine große ideologische Diskussion darüber gegeben. Die öffentliche Wirkung dieser Steuermaßnahme ist jedenfalls wesentlich größer als die fiskalische: Vermögensteuern auf mobile Vermögenswerte treffen meist nicht wirklich Reiche, sondern eher Mittelständler, die nur eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten haben. Ihr Aufkommen ist deshalb meist begrenzt. (ag./ju)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2017)

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