Niemand soll Raffaelos zählen müssen!

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Gewichtsangaben auf Raffaelo-Packungen bringen dem Verbraucher gar nichts, urteilte das Landgericht Frankfurt

Wissen Sie, wie viele Kokos-Mandel-Kugeln sich in einer Packung Raffaelo befinden? Nein? Kein Grund sich zu schämen. Sie können es eigentlich gar nicht wissen, auf Raffaelo-Kartons ist nämlich keine Stückzahl angegeben. Und genau dieser Umstand ärgerte einen hessischen Verbraucher ungemein. Die aufgedruckte Information „Gesamtgewicht 230 Gramm“ reichten ihm definitiv nicht aus und deshalb wandte er sich an die hessische Verbraucherzentrale. Diese verstand ihn und zog vor Gericht. Im Verfahren gegen den Süßwarenhersteller beriefen sich die Konsumentenschützer auf die EU-Lebensmittelverordnung. Diese verpflichtet Hersteller neben der Nettofüllmenge auch die Stückzahl offenzulegen, wenn sie mehrere einzeln verpackte Pralinen, Schokoriegel oder Eisschlecker in einer Verpackung anbieten. Alles schön und gut, konterte Ferrero.

Im konkreten Fall handle es sich bei der Umhüllung der Kokoskugeln aber nicht um eine Einzelverpackung, sondern lediglich um eine Trennhilfe – vergleichbar mit dem Einwickelpapier eines Zuckerls, auf das diese EU-Richtlinie nicht anzuwenden sei.

„Falsch“, urteilte das Landgericht Frankfurt jedoch nun in seinem Urteil – und befasst sich bei der Gelegenheit ausführlich damit, worin denn nun eigentlich der Unterschied zwischen Einzelverpackung und Trennhilfe bestehe. Also: Umhüllungen von Bonbons und Zuckerln können leicht gelöst werden, meinen die Richter. Raffaelos hingegen seien eingeschweißt. Um zu sie verzehren zu können, muss man sich schon wesentlich mehr anstrengen: Die Umhüllung muss nämlich aufgerissen oder aufgeschnitten, ja sogar zerstört werden, so der zuständige Senat.

Schließlich hätte eine Verpackung – anders als eine Trennhilfe – auch eine Schutzfunktion. Dem Verbraucher werde nämlich, solange die Packung heil ist, signalisiert, dass das Lebensmittel bis dato nicht schon mit einem Dritten in Berührung gekommen ist.

Fazit: Ferrero muss künftig wohl seine Mengenangaben auf seinen Verpackungen präzisieren. Denn die Grammangaben allein würden dem Verbraucher nichts bringen, so das LG Frankfurt. Die hessische Verbraucherzentrale jubelt natürlich über das wichtige Urteil. Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig und wird es auch so schnell nicht werden. Ferrero wird dagegen berufen und will damit, wie ein Sprecher sagte, der ganzen Branche einen wahren Dienst erweisen: Das Urteil gehe völlig an der Praxis vorbei und hätte Auswirkungen auf die gesamte Süßwarenindustrie, fürchtet Ferrero. Übrigens: In einer 230-Gramm-Box sind 23 Raffaelos.

E-Mails an: judith.hecht@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2017)

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