Wirt muss nach Entlassung wegen Schwangerschaft Lohnentgang zahlen

Azubi zum Koch im Ausbildunsgzentrum Wedding Berlin Deutschland Young cooks at a training cent
Azubi zum Koch im Ausbildunsgzentrum Wedding Berlin Deutschland Young cooks at a training cent(c) imago/photothek (Thomas Koe hler/photothek.net)
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Eine Frau und ihr Partner verloren ihre Jobs und die Dienstwohnung in einem Gasthaus. Nun muss der Wirt 20.000 Euro Lohnnachzahlung und Entschädigung zahlen.

Ein in einem Gasthaus im südlichen Niederösterreich beschäftigtes Paar wurde entlassen, nachdem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft der Frau erfahren hatte. Die beiden verloren auch ihre Dienstwohnung, teilte die Arbeiterkammer NÖ am Mittwoch in einer Aussendung mit. Sie unterstützte das Paar bei einer Klage. "Die beiden erhalten jetzt 20.000 Euro Lohnnachzahlung und Entschädigung.

Die Frau hatte mit ihrem Freund als Küchengehilfen gearbeitet, für die Vollzeit-Beschäftigung erhielten sie monatlich 1.000 Euro netto. Als Ausgleich gab es ein Gasthauszimmer als Dienstwohnung über dem Lokal. Dann wurde die Frau schwanger, ihr Partner erlitt einen Leistenbruch in der Arbeit. Anfang Jänner 2015 beendete der Chef das Arbeitsverhältnis für beide fristlos. Die Betroffenen standen mitten im Winter auch ohne Wohnung da und kamen bei Bekannten unter.

Das Paar wandte sich an die Arbeiterkammer, mittels Rechtsschutz wurde der ehemalige Arbeitgeber auf 20.000 Euro geklagt. Den Großteil des Betrages macht der Lohnentgang der schwangeren Mitarbeiterin aus: Sie stand unter Kündigungsschutz. Das Verfahren dauerte mehr als zwei Jahre, nun gibt es der Aussendung zufolge ein rechtskräftiges Urteil. Der Unternehmer muss demnach den vollen Betrag nachzahlen.

Die Frau - mittlerweile Mutter eines gesunden Buben - und ihr Freund haben einer Aussendung zufolge einen neuen Arbeitsplatz in der Gastronomie gefunden. Dort werden sie nach Kollektivvertrag bezahlt.

(APA)

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