Milde Strafen für Steuersünder – noch

In Österreich kommt man bei einer Selbstanzeige vorerst noch glimpflich davon.

wien.Zwar sind hierzulande noch keine Meldungen bekannt, dass CDs mit Daten von österreichischen Kunden bei Schweizer Banken im Umlauf sind. Doch für jene, die ihr Geld undeklariert in der Schweiz schlummern lassen und dafür keine Kapitalertragssteuern abführen, dürfte es bald ungemütlich werden. Ab 2011 tritt nämlich ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Österreich in Kraft.

Demzufolge müssen die Schweizer Banken nach einer konkreten Anfrage vonseiten des österreichischen Finanzministeriums über alle Konten von Kunden aus Österreich Auskunft geben. „Das Bankgeheimnis wird dadurch löchrig. Das ist das Ende der Schweizer Steueroase für Schwarzgeld“, sagt Albert Wiedner, zuständig für Privatkunden der Capitalbank Wien. Bis Ende 2010 können heimische Steuersünder aber noch mit milden Strafen davonkommen.

Wer noch nicht als Steuerhinterzieher entlarvt wurde, hat die Möglichkeit, Selbstanzeige beim Finanzamt zu erstatten. „Bei der Selbstanzeige sind im Normalfall die hinterzogenen Steuern der vergangenen sieben bis acht Jahren und zusätzlich eine bescheidene Verzinsung der jährlichen Steuerbeträge nachzuzahlen“, erklärt Wiedner.

Die Capitalbank hat anhand von Erfahrungsdaten errechnet, dass dabei die Steuersünder nur fünf bis acht Prozent ihres undeklarierten Vermögens nachzahlen müssten. Bei dieser Berechnung geht man davon aus, dass die Steuersünder keine „besonders aktiven Anleger“ waren, die ihre Portfolios innerhalb von Spekulationsfristen oft umschichteten.

Auch Haftstrafen drohen

Nach 2010 werden Selbstanzeigen schwieriger. Die Finanzbehörden könnten den Sündern wegen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens früher auf die Schliche kommen. In diesen Fällen drohen nicht nur höhere Geld-, sondern auch Haftstrafen. Schon bei der vorsätzlichen Hinterziehungen von geringen Beträgen könnten Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.02.2010)

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