Ein Hauptgrund für die hohen Pro-Kopf-Kosten bei den ÖBB-Pensionen ist, dass Eisenbahner im Schnitt bereits mit rund 52 Jahren den Ruhestand antreten. Dazu kommen günstige Sonderregelungen.
Wien. Die Eisenbahner geraten wegen ihrer Pensionssonderregelungen zusehends unter Druck. Die öffentliche Hand macht für rund 70.000 ÖBB-Pensionen pro Kopf 27.700 Euro locker. Das ist mehr als das Zehnfache im Vergleich zu den Bundesausgaben für knapp mehr als zwei Millionen Bezieher von ASVG-Pensionen mit rund 2500 Euro pro Kopf. Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) untermauert mit diesem Verweis auf den Kostenvergleich einer Expertengruppe für das Jahr 2009 die Notwendigkeit, Privilegien der ÖBB-Pensionisten abzubauen. „Das gesamte System bei den ÖBB-Pensionen schreit nach Reformen“, betont er im „Presse“-Gespräch (siehe auch Grafik über die Entwicklung der Pensionskosten seit 2004).
„Misswirtschaft dokumentiert“
Der Finanzstaatssekretär will daher im Zuge der Verwaltungsreform auch bezüglich gesetzlicher Änderungen bei den ÖBB-Pensionen nicht mehr lockerlassen. In der letzten Februarwoche gibt es ein weiteres Treffen der Koalition. „Man muss nur das Regierungsprogramm als Richtschnur nehmen. Mittlerweile gibt es eine Ansammlung von Rechnungshofberichten, die diese Misswirtschaft dokumentieren“, erklärt Lopatka. Im Koalitionspakt wird eine Senkung der Kosten bei den Bundesbahnen als „unerlässlich“ bezeichnet.
Wegen gesetzlicher Neuerungen sei die für die ÖBB zuständige Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) „gefordert“. Er nimmt aber auch die ÖBB-Führung in die Pflicht: „Von den Vorständen erwarte ich eine Änderung der Unternehmenskultur.“ So sei es ein „Skandal“, dass Bedienstete neu eingestellt werden, während zugleich 1800 Eisenbahner pensioniert werden, 1000 davon wegen „Bedarfsmangels“, also weil sie nicht mehr gebraucht werden.
Ein Hauptgrund für die hohen Pro-Kopf-Kosten bei den ÖBB-Pensionen ist, dass Eisenbahner im Schnitt bereits mit rund 52 Jahren den Ruhestand antreten. Dazu kommen günstige Sonderregelungen wie die sogenannte Nebengebührenbezugspauschale. Das ist ein pauschaler Aufschlag auf die Gehälter, der bei der Pensionsbemessung angerechnet wird. Noch dazu werde dieser Aufschlag schrittweise von zehn auf 15 Prozent bis zum Jahr 2020 erhöht.
Neuen Zores gibt es bei der Verwaltungsreform auch mit den Bundesländern. Denn diese lehnen die vom Bund geplanten einheitlichen Budgetregeln ab. Begründung: Damit werde die Finanzautonomie ausgehöhlt. Der Bund könne Einsparungen und eine Verwaltungsreform nicht allein schaffen, warnt hingegen Lopatka. Daher verstehe er „Bedenkenträger“ und Kritiker dieser Pläne wie den Salzburger Finanzreferenten David Brenner (SPÖ) überhaupt nicht.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2010)