Wien. Wolfgang Maurer beschäftigt 160 Mitarbeiter in 18 Bäckerei-fachgeschäften. Jedes Jahr stellt er 30 bis 35 Personen ein. Vorstellen kommt sich fast täglich jemand, viele kommen vom Arbeitsmarktservice (AMS). „Da gibt es solche, die gleich sagen: Ich will nur den Stempel.“ Andere würden ihr Desinteresse subtiler demonstrieren, etwa durch Körpersprache oder Outfit. Wieder andere hätten keine Zeugnisse– oder es gefielen ihnen die Arbeitszeiten nicht: In den Bäckereien gibt es eine Sechs-Tage-Woche und Wechseldienst mit Schichten von 6 bis 13Uhr und von 13 bis 19Uhr.
Da heiße es dann: „Samstags kann ich nicht, wir haben ein Wochenendhaus.“ Oder: „Nachmittags kann ich nie, da muss ich mit den Hunden spazieren gehen.“ Manche würden am ersten Arbeitstag einfach nicht erscheinen. Das bedeute einen bürokratischen Aufwand für das Unternehmen: „Wir müssen Beschäftigte ja schon vor Arbeitsbeginn anmelden.“
Auch mit der angebotenen Bezahlung seien viele nicht einverstanden. Diese liegt laut Maurer anfangs bei 1100 bis 1200Euro netto (das entspreche dem Kollektivvertrag), könne danach aber deutlich ansteigen. „Viele argumentieren jedoch mit ihren Bedürfnissen und nicht mit der Leistung oder wollen fixe Zusagen, dass das Gehalt nach einem Monat ansteigt. Und das können wir nicht bieten.“
Der Unternehmer wundert sich, dass viele Menschen trotz Rekordarbeitslosigkeit– Ende Jänner waren inklusive Schulungsteilnehmer 400.000 Menschen arbeitslos gemeldet– offenbar nicht bereit seien, einen Job anzunehmen. Generell findet er die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose zu locker. Dem AMS wirft er vor, zu wenig darauf zu achten, dass nur solche Bewerber zum Vorstellungsgespräch geschickt werden, die auch die Anforderungen erfüllten. Denn sinnlose Bewerbungsgespräche seien auch zeitaufwendig.
Schichtarbeit jedem zumutbar?
Beim AMS rechtfertigt man sich. Man müsse zwei Aufgaben unter einen Hut bringen: zum einen den Unternehmen geeignete Leute schicken, zum anderen für die Arbeitssuchenden, unter denen auch Langzeitarbeitslose, Leute mit Betreuungspflichten oder Personen mit gesundheitlichen Problemen sind, geeignete Stellen finden.
„Viele Unternehmen sagen aber von vornherein: Schickt mir nur geeignete, willige Leute, sonst gebe ich euch keine Stellen mehr bekannt“, berichtet AMS-Chef Johannes Kopf. Das AMS würde auch darauf achten, dass Bewerber die Voraussetzungen erfüllten.
Doch nicht bei allen Bewerbungen von Arbeitslosen handle es sich um sogenannte „verpflichtende Zubuchungen“. Viele Jobsuchende würden ohnehin von sich aus Initiative zeigen und sich oft bewerben. „Da leisten wir nur Hilfestellung, geben ihnen Angebote bekannt und sagen: Schaut euch das an.“ Da könne es vorkommen, dass ein Arbeitsloser bestimmte Stellen nicht in Betracht ziehe, weil die Umstände nicht passen. „Verpflichtende“ Bewerbungen gebe es erst, wenn die Arbeitslosen von sich aus keine Initiativen setzten.
Dass die Zumutbarkeitskriterien zu locker seien, glaubt Kopf nicht. Zum einen sei nicht jedem alles zumutbar. Frauen mit Betreuungspflichten etwa könnten keinen Wechseldienst übernehmen. Auch genießen Arbeitslose 100 Tage Berufsschutz und 120 Tage Einkommensschutz. Die Entlohnung im vermittelten Job muss 80 Prozent des früheren Lohns ausmachen. Ist man länger als 120 Tage arbeitslos, müssen es mindestens 75 Prozent sein. Erst für Notstandshilfebezieher (ab einem halben Jahr bzw. einem Jahr Arbeitslosigkeit) ist jeder Job zumutbar.
„Die meisten wollen arbeiten“
Kopf ruft die Betriebe auf, es dem AMS zu melden, wenn sich jemand nur einen Stempel abhole. In so einem Fall kann eine Sperre verhängt werden: Der Betroffene bekommt sechs Wochen kein Arbeitslosengeld, im Wiederholungsfall acht Wochen. Im Extremfall kann man auch mangels „Arbeitswilligkeit“ zur Gänze aus dem System fallen: Im Vorjahr wurde 66 Mal das Arbeitslosengeld und 151 Mal die Notstandshilfe gestrichen, weil sich Personen generell „arbeitsunwillig“ zeigten.
Häufiger waren Sanktionen wegen Verweigerung bzw. Vereitelung einer konkreten Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme: Im Vorjahr wurde in 4751 Fällen das Arbeitslosengeld und in 8184 Fällen die Notstandshilfe vorübergehend gestrichen. Im Jahr 2008 waren es um 366 Fälle weniger. „Die meisten Menschen wollen jedoch arbeiten“, verteidigt Kopf seine Klientel. Freilich gebe es auch solche, die nicht wollten, doch würden die Zumutbarkeitskriterien generell überschätzt. „Wenn jemand nicht will und sich bei der Vorstellung zu wenig bemüht, kann man ihm schwer eine Vereitelung nachweisen.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2010)
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