Neue Pflicht für Steuerberater

EU-Regierungen segnen Meldepflicht und Strafen für aggressive Steuertricks ab.

Brüssel. Wer als Anwalt oder Steuerberater Kenntnis von Konstruktionen erhält, mithilfe derer Konzerne ihre Einkünfte in Steueroasen verschieben, muss diese künftig an den Fiskus melden. Diese Maßnahme im Kampf gegen die im legalen Graubereich angesiedelte „Steueroptimierung“ mittels Briefkastenfirmen und Buchhaltungstricks wurde am Freitag von den Finanzministern der Unionsmitglieder bei ihrem Ratstreffen abgesegnet. Bis Jahresende müssen die Mitgliedstaaten diese Novelle der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in nationales Recht umsetzen. Die Eingaben der Steuerberater und Anwälte werden ab Juli 2020 in einer neuen EU-Datenbank gesammelt und automatisch zwischen den nationalen Finanzbehörden ausgetauscht.

Ebenfalls am Freitag beschlossen die Finanzminister, die Bahamas sowie St. Kitts and Nevis von der EU-Liste der unkooperativen Steueroasen zu streichen. Beide Staaten hätten europäische Bedenken ausgeräumt, teilte das Sekretariat des Rates mit, ohne auszuführen, welche Zusagen sie gemacht haben. (go)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2018)

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