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Geld– auch für Reiche

22.03.2010 | 18:38 |   (Die Presse)

Debatte über ein Grundeinkommen flammt neu auf.

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Wien (b.l.). Wer in Österreich ab September in den Genuss der Mindestsicherung von 744 Euro pro Monat kommen will, muss zwei Bedingungen erfüllen: Er muss bedürftig und arbeitswillig (oder arbeitsunfähig) sein– wie schon bisher bei der Sozialhilfe.

Im Zuge der Diskussion ist die Debatte über ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ wieder aufgeflammt– eine Leistung, die auch Reiche und Arbeitsunwillige erhalten würden. Beim „Netzwerk Grundeinkommen“ (zu dem unter anderem die Katholische Sozialakademie gehört) ortet man seit einigen Wochen steigendes öffentliches Interesse.

Große Chancen auf Umsetzung hat das Grundeinkommen freilich nicht: Kritiker meinen, dass dadurch die Anreize zur Arbeit schwinden würden, der Markt verzerrt und die Bürger entmündigt würden. Auch sei das Vorhaben unfinanzierbar. In Österreich gibt es, seit das Liberale Forum in die Bedeutungslosigkeit verschwunden ist, keine Nationalratspartei mehr, die für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintritt.

Bisher wurde das Konzept nur in Alaska umgesetzt: Dort wird an alle Bewohner eine Öldividende ausgeschüttet, allerdings nicht in existenzsichernder Höhe (sie betrug zuletzt etwa 1000 Dollar im Jahr). Das erste Land, das auf nationalstaatlicher Ebene ein Grundeinkommen einführen wird, ist die Mongolei. Diskussionen über ein Grundeinkommen gibt es auch in Brasilien und in Namibia (siehe Interview).

Die Diskussion ist Jahrzehnte alt. In den Sechzigerjahren sprach sich der liberale Ökonom Milton Friedman für ein Grundeinkommen (in Form einer Negativsteuer) aus. In Deutschland hat die Zusammenlegung des Langzeitarbeitslosengeldes mit der Sozialhilfe (Hartz IV) zu einer Belebung der Debatte geführt. Befürworter des Grundeinkommens gibt es auf linker wie auf konservativer Seite. Einer ist DM-Gründer Götz Werner, ein anderer Dieter Althaus, der ehemalige Ministerpräsident von Thüringen. Die Modelle sehen eine höhere Mehrwertsteuer oder eine steilere Progression bei der Einkommensteuer vor.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.03.2010)

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4 Kommentare
Gast: johannkarl
04.04.2010 09:40
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staerke@vollbio.de

zur finanzierbarkeit:
weniger krankenkassen-und arbeitsamtkosten

wenn es ein bedingungsloses grundeinkommen in österreich gibt, wird sich der staat einiges an arbeitsamtkosten ersparen, weil arbeitslose nicht mehr um arbeitslosengeld, notstandshilfe, sozialhilfe etc... ansuchen müssen. das könnte so wie bei der familienbeihilfe funktionieren, die auch jeder, unabhängig vom einkommen, erhält. (in österreich bekommt jede familie mit kindern, familienbeihilfe, um die bei der geburt des kindes angesucht werden muß. danach bekommt sie über jahre, ohne extra ansuchen jeden monat einen gewissen betrag ausbezahlt) also erspart man sich auf jeden fall einen großen teil bei der bearbeitung von anträgen.
wenn es wirklich so wichtig ist daß menschen die nicht bedürftig sind, kein grundeikommen haben, könnte es wenn man eine arbeit hat, bei der lohnverrrechnung wieder abgezogen werden und mit der lohnsteuer wieder ans Finanzamt zurück geschickt werden. Also automatisch bei jedem Berufstätigen ein posten mehr der vom bruttolohn abgezogen wird.
weniger von supermarktketten ausgebeuteten alleinerziehenden mütter mehr (weniger krankenkassakosten), weniger überlange fahrten zum arbeitsplatz, dadurch weniger umweltverschmutzung die unsere gesundheit belastet (weniger krankenkassakosten) , weniger unfälle (weniger krankenkassakosten)...

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In Frankreich gibt's das Grundeinkommen seit kurzem schon

Naja, es heißt anders und ist leider nicht bedingungslos, doch es wird sich als entscheidender Schritt in diese Richtung erweisen!
Es nennt sich RSA (Revenu de Solidarité Active, aktiv. Solidareinkommen), ist von der Familiengröße abhängig und ähnelt dem "liberalen Bürgergeld" aus dem Wahlprogramm der deutschen FDP, da (leider) mit dem RSA auch eine Verpflichtung zur Arbeitswilligkeit eingeführt wurde.
Entscheidend ist jedoch, dass Bezieher, die eine Arbeit aufnehmen, 62% des hinzuverdienten behalten können, zusätzlich zur Sozialleistung! Bei der vorherigen Sozialhilfe - ebenso wie früher in D - wurde Zuverdienst vollständig wieder von der Unterstützung abgezogen, in D bleiben auch heute ("Hartz IV") nur 20% des Lohns (und weniger) beim Bedürftigen.
Da sich beim RSA Arbeit also wirklich lohnt - zudem gibt es in F traditionell einen gesetzlichen Mindestlohn von ca 9 Euro - bin ich davon überzeugt, dass sich die "moralische Keule" als überflüssig erweisen wird!
(Konkretes über die Umsetzung weiß ich leider nicht.)
Betont muss noch werden, dass diese Unterstützung nicht nur als Einstiegshilfe gezahlt wird, sondern dauerhaft, und dass sie allen Beschäftigten mit gleich niedrigem Einkommen zusteht, das RSA stellt also keine Ungleichbehandlung her wie manch ein verunglücktes Kombilohn-Modell!
(Ich befürworte Kombilöhne, aber nur wenn das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gewahrt ist, also gleiches Netto-Einkommen bei gleichem Brutto-Lohn!)

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Die Kritiker haben doch keine Ahnung!

Die Wahrheit, dass sich die meisten Kritiker gar nicht ernsthaft mit der Idee beschäftigt haben!
Der größte Unfug ist zum Beispiel die Behauptung, das BGE würde den Anreiz zur Arbeit verringern, ganz im Gegenteil: Bei der Sozialhilfe werden Empfänger, die eine Arbeit annehmen, bestraft! Indem der Arbeitslohn vollständig wieder von der Sozialhilfe abgezogen wird, bei Hartz IV in Deutschland sind es noch 80 bis 90 Prozent, die "angerechnet" werden. Beim BGE hingegen darf er die Hälfte behalten, da er lediglich denselben Abgabensatz auf sein Einkommen zahlen muss wie der Rest der Bevölkerung auch. Somit lohnt sich Arbeit viel mehr!
Allerdings muss ich zugeben, dass zahlreiche BGE-Aktivisten ziemlich "optimistische" Vorstellungen von der Höhe eines BGE haben, solch hohe Beträge würden in der Tat manchem das Bedürfnis nach Hinzuverdienst nehmen. Realistischerweise sollte man zunächst von der Höhe der heutigen Sozialleistung ausgehen und diese schrittweise leistungsfreundlicher gestalten. Andererseits muss man aber auch sagen, dass heute viel unnütze Arbeit geleistet wird, z.B. in Behörden und in der Werbebranche. Solche Jobs sind meist unbefriedigend und würden unter dem BGE langsam dahinschmelzen.
Dass "auch Reiche Geld vom Staat bekommen" würden, ist Polemik. Reiche haben immer auch ein entsprechend hohes Einkommen/Gewinn, das sie versteuern müssen. Ein BGE von 600 Euro bei einem Steuersatz von 50% würde sich für sie lediglich wie ein Steuerfreibetrag von 1200 Euro auswirken.

Gast: city-zen
22.03.2010 22:12
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FTS als Finanzierung?

Finanztransaktionssteuer wäre dafür am besten geeignet.

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